Verpflegungsmehraufwand

Fallen während einer Auslandsgeschäftsreise zusätzliche Kosten für Mahlzeiten an, deckt der Verpflegungsmehraufwand sie ab. Er gilt als Pauschale und darf vom Unternehmen steuerfrei an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden. 

Für rund 50 Länder und Städte hat das Bundesfinanzministerium die Pauschalen für 2024 angepasst. Grund ist meist die Teuerungsrate vor Ort. 

Einige Beispiele:

  • Der Tagessatz für Sydney und Finnland steigt von 50 auf 54 EUR, für Rio de Janeiro von 57 auf 69 EUR und für Rom von 40 auf 48 EUR. 
  • Für Tokio sinkt der Tagessatz von 66 auf 50 EUR, für Mailand von 45 auf 42 EUR .
  • In Frankreich und Großbritannien variieren die Sätze je nach genauem Zielort. 

Reisekosten im Inland

Alles Wichtige zu den Reisekosten bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands finden Sie bei TK-Lex unter dem Stichwort  Reisekosten im Inland .

Was gilt bei Grenzübertritt und unterschiedlichen Tätigkeitsorten?

Dauert die Geschäftsreise einen Tag, ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland entscheidend. 

Bei mehrtägigen Reisen in verschiedene Staaten gilt für die Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) Folgendes:

  • Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden gilt der Pauschbetrag des Ortes, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.  
  • Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
  • Für die Zwischentage gilt in der Regel der Pauschbetrag des Ortes, den Arbeitnehmende vor 24 Uhr Ortszeit erreichen.
  • Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Geschäftsreise zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere Auslandsreise an, muss für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale berücksichtigt werden.

Tipp: Belege sammeln

Obwohl der Verpflegungsmehraufwand eine Pauschale ist, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise zu sammeln. Diese können bei einer steuerlichen Prüfung erforderlich sein.

Übernachtungspauschalen im Ausland

Auch bei den Übernachtungs-Pauschalen ändert sich 2024 einiges. Die Änderungen betreffen unter anderem Länder wie Australien, Brasilien, Italien, Norwegen oder Österreich. 

So können für eine Übernachtung in Mailand nun 191 EUR pauschal erstattet werden (2023: 158 EUR), für eine Übernachtung in Österreich ist der Pauschbetrag von 108 EUR im Jahr 2023 auf jetzt 117 EUR gestiegen. 

BMF: Übersicht über die Pauschalen

Eine detaillierte Übersicht der offiziellen Pauschalen für Auslandsreisen finden Sie im auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):