Ab 1. Juli 2023 soll ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung gelten: Der allgemeine Beitragssatz soll auf 3,4 Prozent steigen (bisher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6 Prozent (bisher: 0,35 %). Für Familien ab zwei Kindern soll es Abschläge geben. Die geplanten Werte finden Sie in unserer Tabelle.

Weitere Details

Nachweis der Elterneigenschaft

Wichtig: Das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinder steht noch nicht fest. Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen. Dadurch kann es sein, dass die Abschläge wahrscheinlich nicht unmittelbar ab 1. Juli 2023 berechnet werden. Zu viel gezahlte Beiträge ab 1. Juli 2023 werden wir aber zurückerstatten oder verrechnen. Sobald das Verfahren feststeht, stellen wir die Informationen dazu bereit.

Wichtig zu wissen

  • Der Abschlag für Familien mit Kindern wirkt sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus, nicht auf den Arbeitgeberanteil. So sollen Versicherte mit (vielen) Kindern besonders entlastet werden.
  • Für den Abschlag werden nur Kinder eingerechnet, die unter 25 Jahre alt sind.

Die geplanten PV-Beitragssätze ab 1. Juli 2023

Persönliche Situation

allgemeiner Beitragssatz PV ab 01.07.2023

Beitragszuschlag ab 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber ab 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer ab 01.07.2023

Versicherte ohne Kinder

3,4 %

0,6 %

1,7 %

2,3 % (= 1,7 % + 0,6 %)

Versicherte mit 1 Kind

3,4 %

entfällt

1,7 %

1,7 %

Versicherte mit 2 Kindern unter 25

3,4 % mit Abschlag 0,25 %

entfällt

1,7 %

1,45 % (= 1,7 % - 0,25 %)

Versicherte mit 3 Kindern unter 25

3,4 % mit Abschlag 0,5 %

entfällt

1,7 %

1,2 % (= 1,7 % - 0,5 %)

Versicherte mit 4 Kindern unter 25

3,4 % mit Abschlag 0,75 %

entfällt

1,7 %

0,95 % (= 1,7 % - 0,75 %)

Versicherte mit 5 und mehr Kindern unter 25

3,4 % mit Abschlag 1 %

entfällt

1,7 %

0,7 % (= 1,7 % - 1 %)

Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

entfällt

1,7 %

1,7 %