Jeder Bundesbürger erhält spätestens bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - seit 2005 bereits ab Geburt - eine zwölfstellige Sozialversicherungsnummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird. Die Nummer bleibt das ganze Leben gleich und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.

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Mehr zum diesem Thema finden Sie im Artikel  Sozialversicherungsnummer und -ausweis .