Hier finden Sie eine Übersicht über alle Länder, für eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird.
Wichtig:
Für Arbeitgeber ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend.
Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch.
Auch bei kurzen Geschäftsreisen brauchen Ihre Mitarbeitenden eine A1-Bescheinigung.
Auch Selbstständige können seit dem 1. Januar 2022 das maschinelle Antragsverfahren nutzen. Mehr Infos dazu finden Sie in der FAQ: Ich bin selbstständig. Wie beantrage ich die A1-Bescheinigung?
Die Bescheinigung A1 wird ausgestellt, wenn Sie Mitarbeitende in einen Mitgliedsstaat der EU, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz entsenden.
Den Antrag stellen Sie elektronisch - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .
Tipp: Eine praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Antragstellung finden Sie im Artikel Anleitung: A1-Antrag im SV-Meldeportal.
In Deutschland werden A1-Bescheinigungen für folgende Länder ausgestellt:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland, bitte die Hinweise der DVKA beachten)
- Zypern
Dienstgeber füllen für den Antrag das entsprechende Formular in der Anwendung aus, die für den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern qualifiziert ist - dies kann eine Entgeltabrechnungssoftware oder die Anwendung SV-Meldeportal sein.
Mehr Infos
Weitere hilfreiche Details zu A1‑Bescheinigungen finden Sie in unseren FAQs und in diesen Artikeln:
- Wahrheiten und Mythen zur A1-Bescheinigung
- Seit 2025: elektronische A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
- Fehlende A1-Bescheinigung - und jetzt?
- Wie kommen Drittstaatsangehörige an die A1-Bescheinigung?