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Hier finden Sie eine Übersicht über alle Länder, für eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird.

Wichtig: 

  • Für Arbeitgeber ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend.

  • Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch. 

  • Auch bei kurzen Geschäftsreisen brauchen Ihre Mitarbeitenden eine A1-Bescheinigung. 

  • Auch Selbstständige können seit dem 1. Januar 2022 das maschinelle Antragsverfahren nutzen. Mehr Infos dazu finden Sie in der FAQ: Ich bin selbstständig. Wie beantrage ich die A1-Bescheinigung?

Die Bescheinigung A1 wird ausgestellt, wenn Sie Mitarbeitende in einen Mitgliedsstaat der EU, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz entsenden. 

Den Antrag stellen Sie elektronisch  - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .

Tipp: Eine praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Antragstellung finden Sie im Artikel Anleitung: A1-Antrag im SV-Meldeportal.

In Deutschland werden A1-Bescheinigungen für folgende Länder ausgestellt:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland, bitte die Hinweise der DVKA beachten)
  • Zypern

Dienstgeber füllen für den Antrag das entsprechende Formular in der Anwendung aus, die für den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern qualifiziert ist - dies kann eine Entgeltabrechnungssoftware oder die Anwendung SV-Meldeportal sein. 

Mehr Infos

Weitere hilfreiche Details zu A1‑Bescheinigungen finden Sie in unseren FAQs und in diesen Artikeln: