Wir haben eine Übersicht über die Länder erstellt, für die Sie als Arbeitgeber die A1-Bescheinigung beantragen können.

Die Bescheinigung A1 wird ausgestellt, wenn Sie Arbeitnehmer in einen Mitgliedsstaat der EU, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz entsenden. Sie ist auch bei kurzen Geschäftsreisen notwendig. Der Antrag wird elektronisch gestellt, zum Beispiel über das SV-Meldeportal .

In Deutschland werden A1-Bescheinigungen für folgende Länder ausgestellt:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland, bitte die Hinweise der DVKA beachten)
  • Zypern

Seit dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Antragsverfahren für die A1-Bescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend.

Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist seit dem 1. Januar 2021 das elektronische Antragsverfahren obligatorisch. Dienstgeber füllen hierfür das entsprechende Formular in der Anwendung aus, die für den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern qualifiziert ist - dies kann eine Entgeltabrechnungssoftware oder die Anwendung sv.net sein. Auch Selbstständige können seit dem 1. Januar 2022 das maschinelle Antragsverfahren nutzen. Das SV-Meldeportal bietet hierzu eine entsprechende Möglichkeit. Eine Erläuterung zum Verfahren finden Sie in den FAQ der ITSG.