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Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Von dieser Pflicht können sie sich jedoch befreien lassen - dafür müssen sie einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Diesen können sie ab Juli 2026 einmalig rückgängig machen.

Weitere Details

In der Rentenversicherung zahlen die Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag in der Rentenversicherung (2026: 15,0 Prozent) und dem einheitlichen RV-Beitragssatz (2026: 18,6 Prozent). Im Jahr 2026 sind dies daher 3,6 Prozent.

Wie können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Von dieser Rentenversicherungspflicht können sich die Minijobber befreien lassen. Dafür reichen sie einen Antrag auf Befreiung beim Arbeitgeber ein. Er gilt einheitlich für alle geringfügigen Beschäftigungen und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. 

Was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn ich einen Antrag auf Befreiung erhalte?

Den Antrag melden Sie innerhalb von 6 Wochen bzw. 42 Kalendertagen, nachdem Sie ihn erhalten haben. Sie melden den Antrag über die Entgeltabrechnung. Außerdem sollten Sie den Antrag zu den Lohnunterlagen Ihrer Beschäftigten nehmen.

Über den Antrag entscheidet die Minijob-Zentrale. Erfolgt innerhalb eines Monats kein Widerspruch, ist die Befreiung erteilt.

Übrigens: Den Rentenversicherungsbeitrag muss der Arbeitgeber aus mindestens 175 Euro errechnen, auch wenn das tatsächliche Entgelt niedriger ist.

Wichtig: Ab Juli 2026 kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder aufgehoben werden

Ab dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte eine zuvor erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder aufheben.

Die Minijobber und Minijobberinnen sind dann rentenversicherungspflichtig und zahlen wieder den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.

Ab wann sind die Minijobber dann wieder rentenversicherungspflichtig? 

Die Aufhebung gilt für zukünftige Abrechnungszeiträume. Das heißt, sie kann nicht für vorherige Monate oder Jahre geltend gemacht werden. 

Was ist bei mehreren Minijobs?

Außerdem gilt sie - bei mehreren Minijobs - für alle 603-Euro-Minijobs, die zu dem Zeitpunkt oder danach nebeneinander ausgeübt werden. Die Aufhebung der Befreiung endet erst, wenn kein Minijob mehr ausgeübt wird.

Wo stellen Beschäftigte den Antrag?

Wenn geringfügig Beschäftigte wieder rentenversicherungspflichtig werden möchten, stellen sie einen Antrag beim Arbeitgeber.

Was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn ich einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung erhalte?

Den Antrag nehmen Sie zu den Entgeltunterlagen. Außerdem melden Sie die Aufhebung der Befreiung über das Meldeverfahren an die Minijobzentrale.

Antragsformulare der Minijob-Zentrale

Informationen, Hinweise und Praxishilfen zur Rentenversicherungspflicht, zur Befreiung und zur Aufhebung der Befreiung finden Sie direkt bei der Minijob-Zentrale: