Zweigliedriges Fördersystem
Das zweigliedrige Fördersystem sieht eine gesetzlich geregelte Aufteilung der Fördermittel für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe vor.
Die Selbsthilfeförderung unterteilt sich in folgende zwei Förderebenen: In die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und in die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Die pauschalen Fördermittel werden durch den Verband der Ersatzkassen (Vdek) und die kassenindividuellen Fördermittel durch die Techniker Krankenkasse ausgezahlt.
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen, wie zum Beispiel Raummiete, Personalkosten oder Jahrestagungen, zur Verfügung gestellt.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben und Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen und einmalig stattfinden.