Wer leidet an der gleichen Erkrankung und kann mir hilfreiche Tipps geben?  Wie kann ich selbstbestimmt mit meiner Krankheit umgehen? 

Der Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben, kann eine wertvolle Kraftquelle sein. Gemeinsam lassen sich neue Wege finden, um mit gesundheitlichen Herausforderungen besser umzugehen. Deshalb unterstützt die Techniker Krankenkasse gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen.
 

Gesetzlich verankert - Förderung der Selbsthilfe

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) und erfolgt auf der Grundlage der vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätze im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung unter Berücksichtigung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), insbesondere § 17 SVHV und der Verwaltungsvorschriften des Sozialgesetzbuch X (SGB X).

Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des § 1 SGB V "Solidarität und Eigenverantwortung",  § 2a SGB V "Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen" und § 12 SGB V "Wirtschaftlichkeitsgebot".

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung und das Gemeinsame Rundschreiben zur Selbsthilfeförderung beschreiben die Fördervoraussetzungen und stellen sicher, dass die Intention des Gesetzgebers zu § 20h SGB V einheitlich und korrekt umgesetzt werden.

Eine Präzisierung der Selbsthilfeförderung erfolgt in den Nebenbestimmungen (PDF, 99 kB) der TK.
 

Transparenz der Fördermittelvergabe

Die TK stellt der Selbsthilfe für das Jahr 2025 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 15,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.

Die TK hat im Jahr 2024 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gefördert: 

Übersicht der 2024 von der TK geförderten Selbsthilfeverbände -/organisationen auf Bundesebene (PDF, 128 kB, nicht barrierefrei)