Selbsthilfeförderung
Die TK fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen 2021 mit 1,19 Euro pro Versicherten. Insgesamt stellt die TK für das Jahr 2021 etwa 12,7 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf allen Förderebenen: der Bundes-, der Landes- und der örtlichen Ebene.
Damit die TK Selbsthilfegruppen und -organisationen schnell und sachgerecht fördern kann, bitten wir die folgenden Hinweise zu beachten.
Zweigliedriges Fördersystem
Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach § 20h SGB V.
Zwei Förderstränge bestehen:
- die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalföderung) und
- die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese können Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen pauschal beantragen.
Projektförderung
Neben der Pauschalförderung können Krankenkassen Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe fördern.
Schwerpunkte der TK für 2021 bei der Projektförderung
Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte.
Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.
Transparenz der Fördermittelvergabe
Die TK stellt der Selbsthilfe für das Jahr 2021 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 12,7 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.
Leitfaden Selbsthilfe
Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im Leitfaden Selbsthilfe einheitliche Grundsätze entwickelt. Die gemeinsamen Grundsätze entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: BAG SELBSTHILFE e. V., DPWV - Gesamtverband e. V., DAG SHG und DHS.
Dieser "Leitfaden Selbsthilfe" konkretisiert das Verfahren der Selbsthilfeförderung. Er bleibt weiterhin die Grundlage für die Selbsthilfeförderung.
Hier finden Sie den ab 2021 geltenden Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2021 (PDF, 1,8 MB)
Neutralität und Unabhängigkeit
Bitte beachten Sie auch die Broschüre des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zur Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe mit dem Titel: "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor".