Selbsthilfeförderung
Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen 2023 mit 1,23 Euro pro Versicherten. Insgesamt stellt die TK für das Jahr 2023 etwa 13,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf allen Förderebenen: der Bundes-, der Landes- und der örtlichen Ebene.
Damit die TK Selbsthilfeorganisationen schnell und sachgerecht fördern kann, bitten wir die folgenden Hinweise zu beachten.
Zweigliedriges Fördersystem
Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach § 20h SGB V.
Zwei Förderstränge bestehen:
- die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
- die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese können Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen pauschal beantragen.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. Diese Selbsthilfeaktivitäten gehen über die routinemäßige Aufgaben hinaus. Die Vorhaben sind erstmalig oder einmalig und schaffen nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte, die ohne Projektfördermittel weitergeführt werden.
Schwerpunkte der TK für 2023 bei der Projektförderung
Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte.
Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.
Transparenz der Fördermittelvergabe
Die TK stellt der Selbsthilfe für das Jahr 2022 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.
Übersicht der 2022 von der TK geförderten Selbsthilfeverbände -/organisationen auf Bundesebene (PDF, 113 kB, nicht barrierefrei)Leitfaden Selbsthilfe
Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im Leitfaden Selbsthilfe einheitliche Grundsätze entwickelt. Die gemeinsamen Grundsätze entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: BAG SELBSTHILFE e. V., DPWV - Gesamtverband e. V., DAG SHG und DHS.
Dieser "Leitfaden Selbsthilfe" konkretisiert das Verfahren der Selbsthilfeförderung. Er bildet die Grundlage für die Selbsthilfeförderung.
Hier finden Sie den gültigen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Neutralität und Unabhängigkeit
Bitte beachten Sie auch die Broschüre des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zur Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe mit dem Titel: "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor".