Die Grundlagen unserer Förderung

Die Förderung der Selbsthilfe ist eine unserer gesetzlichen Aufgaben. Wir arbeiten dabei nach den Fördergrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes. Dabei leiten wir unser Handeln aus Solidarität und Eigenverantwortung ab. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Um eine einheitliche und faire Förderung zu garantieren, folgen wir einem gemeinsamen Leitfaden und einem aktuellen Rundschreiben. Ergänzend dazu gelten bei der Techniker Krankenkasse unsere eigenen Nebenbestimmungen für die Projektförderung.

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Transparenz: So setzen wir unsere Fördermittel ein

Im Förderjahr 2027 unterstützen wir Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen mit 1,50 Euro pro Versicherten. Mit diesem Geld helfen wir der Selbsthilfe, sich auf verschiedenen Ebenen weiterzuentwickeln.

Insgesamt stellen wir für das Jahr 2027 etwa 18,7 Millionen Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe bereit. Davon nutzen wir 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung.

Im Förderjahr 2025 haben folgende Selbsthilfeorganisationen eine Projektförderung erhalten:

Übersicht der 2025 von der TK geförderten Selbsthilfeverbände -/organisationen auf Bundesebene (PDF, 186 kB, nicht barrierefrei)

Lese-Tipp: