Selbsthilfeförderung
Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen und -verbände im Förderjahr 2024 mit 1,28 Euro pro Versicherten. Insgesamt stellt die TK für das Jahr 2024 etwa 14,4 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf allen Förderebenen: der Bundes-, der Landes- und der örtlichen Ebene.
Damit die TK Selbsthilfeorganisationen schnell und sachgerecht fördern kann, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten.
Zweigliedriges Fördersystem
Die Selbsthilfeförderung erfolgt nach § 20h SGB V.
Die zwei Förderstränge umfassen:
- die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
- die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Pauschalförderung
Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese Förderung können Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen pauschal beantragen.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt besondere einmalige Vorhaben der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. Diese Selbsthilfeaktivitäten gehen über die routinemäßige Aufgaben hinaus. Die Vorhaben sind einmalig und schaffen nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte, die ohne Projektfördermittel weitergeführt werden.
Schwerpunkte der TK für 2024 bei der Projektförderung
Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte.
Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.
Transparenz der Fördermittelvergabe
Die TK stellt der Selbsthilfe für das Jahr 2024 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.
Die TK hat im Jahr 2023 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gefördert:
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem Leitfaden einheitliche Grundsätze entwickelt. Die gemeinsamen Grundsätze entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: BAG SELBSTHILFE e. V., DPWV - Gesamtverband e. V., DAG SHG und DHS.
Dieser Leitfaden konkretisiert das Verfahren der Selbsthilfeförderung. Er bildet die Grundlage für die Selbsthilfeförderung.
Hier finden Sie den gültigen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Neutralität und Unabhängigkeit
Bitte beachten Sie auch die Broschüre des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zur Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe mit dem Titel: "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor".