Selbsthilfeförderung im Gesundheitswesen
Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Förderjahr 2026 mit 1,44 Euro pro Versicherten. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf unterschiedlichen Förderebenen.
Wer leidet an der gleichen Erkrankung und kann mir hilfreiche Tipps geben? Wie kann ich selbstbestimmt mit meiner Krankheit umgehen? Der Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben, kann eine wertvolle Kraftquelle sein. Gemeinsam lassen sich neue Wege finden, um mit gesundheitlichen Herausforderungen besser umzugehen.
Gesetzlich verankert - Förderung der Selbsthilfe
Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) und erfolgt auf der Grundlage der vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätze im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Die Förderung wird unter Berücksichtigung des § 1 SGB V "Solidarität und Eigenverantwortung", § 2a SGB V "Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen" und § 12 SGB V "Wirtschaftlichkeitsgebot" gewährt.
Der Leitfaden und das Gemeinsame Rundschreiben bzw. das Hinweispapier der Ersatzkassen zur Selbsthilfeförderung beschreiben die Fördervoraussetzungen und stellen sicher, dass die Intention des Gesetzgebers zu § 20h SGB V einheitlich und korrekt umgesetzt wird. Eine Präzisierung der Selbsthilfeförderung erfolgt in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V bei der Techniker Krankenkasse.
Weiterführende Verlinkungen und Downloads
Transparenz
Die Techniker Krankenkasse unterstützt die gesundheitsbezogene Selbsthilfe und stellt für das Förderjahr 2026 insgesamt einen Förderbetrag in Höhe von etwa 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.
Im Förderjahr 2025 haben folgende Selbsthilfeorganisationen Projektförderung erhalten: