Förderung bundesweiter und landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die Antragstellung ist an bestimmte Fristen gebunden und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.
Antrag auf Pauschalförderung
Antragstellung beim Vdek
Die Pauschalförderung wird beim Verband der Ersatzkassen (Vdek) beantragt. Das Antragsformular finden Sie auf der Website des Vdek. Die Frist zur Beantragung der pauschalen Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Ansprechpartner beim Vdek
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Antrag auf Projektförderung
Antragstellung bei der TK
Bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation müssen auf der Bundesebene Projektförderung beantragen und das entsprechende Antragsformular verwenden.
Selbsthilfeorganisationen, die landesweit aktiv sind, müssen einen Projektantrag auf der Landesebene stellen und das entsprechende Antragsformular verwenden.
Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit uns auf, damit wir vorab mit Ihnen über das Projekt sprechen können um feststellen, ob es sich für die Förderung eignet.
Bei der Beantragung und Gewährung von
Projektmitteln
nach § 20h SGB V sind neben den Anforderungen des Leitfadens sowie des Gemeinsamen Rundschreibens bzw. des Hinweispapiers der Ersatzkassen auch die Nebenbestimmungen der Techniker Krankenkasse einzuhalten. Diese Regelwerke können Sie
auf dieser Seite
einsehen bzw. herunterladen.
Werden die Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt, kann die Techniker Krankenkasse eine Förderung verweigern bzw. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordern.
Für die Projektförderung durch die TK stehen Ihnen der Antrag, der Verwendungsnachweis und eine Ausfüllhilfe als Download auf der Website des Vdek zur Verfügung.
Fügen Sie Ihrem Antrag auf Projektförderung folgende Unterlagen bei:
- Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet)
- Satzung (ggf. Link zur Homepage)
- Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
- vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung der Vorstands-Entlastung
- Verwendungsnachweise vorheriger Projekte
- Eigene Leitsätze (sofern vorhanden),
- Aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)
- Unterschrifts-Vollmacht (sofern nicht legitimierte Vereinsvertreter unterzeichnen)
Bundesorganisationen haben auch die Möglichkeit Anträge auf Projektförderung in digitaler Form über das Webportal www.selbsthilfefoerderung.com zu stellen. Erfolgt eine digitale Antragstellung, muss der Antrag anschließend ausgedruckt und von zwei legitimierten Vertretungen der Organisation unterschrieben und innerhalb von 14 Tagen im Original eingereicht werden. Der Versand der antragsrelevanten Anlagen auf postalischen Weg entfällt in diesen Fällen. Eine Antragsprüfung erfolgt erst nach Vorlage des unterzeichneten Antrags im Original.
Antragsfrist
Die vollständigen Antragsunterlagen für eine Projektförderung auf der Bundesebene müssen bis zum 31. Januar 2026 in der TK-Unternehmenszentrale eingereicht werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind auf Landesebene bis zum 31. März 2026 in der jeweiligen TK-Landesvertretung einzureichen.
Ansprechpartner für die bundesweite Projektförderung
Techniker Krankenkasse
Selbsthilfeförderung / F012
22291 Hamburg
Landesweit agierende Selbsthilfeorganisationen- und kontaktstellen schicken die Förderanträge an die zuständige TK-Landesvertretung.
Ansprechpartner für die landesweite Projektförderung
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.
Lese-Tipp:
- Selbsthilfeförderung als gesetzliche Aufgabe
- Hinweise zu den verschieden Förderebenen
- Hinweise zu den Förderschwerpunkten
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Projektförderung