Antrag auf Pauschalförderung

Antragstellung 

Die Pauschalförderung beantragen Sie bitte beim Verband der Ersatzkassen (vdek). Wichtig: Geben Sie Ihren Antrag für das nächste Jahr bitte bis zum 31. Dezember dieses Jahres ab.

Das Antragsformular finden Sie auf der Website des vdek. 

Postanschrift

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Antrag auf Projektförderung 

Antragstellung 

Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit uns auf, damit wir vorab mit Ihnen über das Projekt sprechen können um feststellen, ob es sich für die Förderung eignet.

Für die Förderung Ihres Projekts gelten bestimmte Regeln. Diese finden Sie im Leitfaden, im Rundschreiben und im Hinweispapier der Ersatzkassen sowie in den Nebenbestimmungen der Techniker Krankenkasse. Laden Sie sich die Unterlagen einfach auf dieser Seite herunter.

Bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation stellen den Antrag auf der Bundesebene. Selbsthilfeorganisationen, die landesweit aktiv sind, stellen den Antrag auf der Landesebene

Nutzen Sie bitte in beiden Fällen das passende Formular. Den Antrag, den Verwendungsnachweis und eine Hilfe zum Ausfüllen können Sie einfach auf der Website des vdek herunterladen. Hier geht es zu den Formularen:

Diese Unterlagen brauchen wir

Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auch folgende Dokumente mit:

  • Einen detaillierten Finanzierungsplan für Ihr Projekt.
  • Ihre Satzung (oder einen Link zu Ihrer Homepage).
  • Den aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt.
  • Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung vom letzten Jahr.
  • Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (mit Bestätigung der Entlastung des Vorstands).
  • Verwendungsnachweise über die Nutzung von Geldern aus früheren Projekten.
  • Ihre Leitsätze (falls vorhanden).
  • Einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister (nur beim ersten Antrag).
  • Eine Vollmacht für die Unterschrift (falls nicht die offiziellen Vertreter unterschreiben).

Digitaler Antrag für Bundesorganisationen:

Sie können den Antrag auch digital über www.selbsthilfefoerderung.com stellen. 

Wichtig: Drucken Sie den digitalen Antrag danach bitte aus. Zwei berechtigte Personen müssen ihn unterschreiben. Schicken Sie uns das Original bitte bis zum 31. Januar zu. Die anderen Unterlagen brauchen wir dann nicht per Post. Wir prüfen Ihren Antrag erst, wenn uns das unterschriebene Original vorliegt.

Fristen und Kontakt

  • Bundesebene: Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2027 an die TK-Unternehmenszentrale. Das gilt auch, wenn Sie den Antrag digital stellen.
  • Landesebene: Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen bis zum 31. März 2027 an Ihre TK-Landesvertretung.

Bundesförderung - Postanschrift

Techniker Krankenkasse
Selbsthilfeförderung / F012
22291 Hamburg 

Landesweit agierende Selbsthilfeorganisationen- und kontaktstellen schicken die Förderanträge an die zuständige TK-Landesvertretung.

Landesförderung - Ansprechpartner

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.

Lese-Tipp: