Antrag auf Pauschalförderung

Antragstellung beim Vdek

Die Pauschalförderung wird beim Verband der Ersatzkassen (Vdek) beantragt. Das Antragsformular finden Sie auf der Website des Vdek. Die Frist zur Beantragung der pauschalen Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr. 

Ansprechpartner beim Vdek

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Antrag auf Projektförderung 

Antragstellung bei der TK

Bundesweit agierende Selbsthilfeorganisation müssen auf der Bundesebene Projektförderung beantragen und das entsprechende Antragsformular verwenden.

Selbsthilfeorganisationen, die landesweit aktiv sind, müssen einen Projektantrag auf der Landesebene stellen und das entsprechende Antragsformular verwenden.

Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit uns auf, damit wir vorab mit Ihnen über das Projekt sprechen können um feststellen, ob es sich für die Förderung eignet.

Bei der Beantragung und Gewährung von Projektmitteln nach § 20h SGB V sind neben den Anforderungen des Leitfadens sowie des Gemeinsamen Rundschreibens bzw. des Hinweispapiers der Ersatzkassen auch die Nebenbestimmungen der Techniker Krankenkasse einzuhalten. Diese Regelwerke können Sie auf dieser Seite einsehen bzw. herunterladen.

Werden die Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt, kann die Techniker Krankenkasse eine Förderung verweigern bzw. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordern. 

Für die Projektförderung durch die TK stehen Ihnen der Antrag, der Verwendungsnachweis und eine Ausfüllhilfe als Download auf der Website des Vdek zur Verfügung. 

Fügen Sie Ihrem Antrag auf Projektförderung folgende Unterlagen bei:

  • Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet)
  • Satzung (ggf. Link zur Homepage)
  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
  • vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung  der Vorstands-Entlastung
  • Verwendungsnachweise vorheriger Projekte
  • Eigene Leitsätze (sofern vorhanden),
  • Aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)
  • Unterschrifts-Vollmacht (sofern nicht legitimierte Vereinsvertreter unterzeichnen)

Bundesorganisationen haben auch die Möglichkeit Anträge auf Projektförderung in digitaler Form über das Webportal www.selbsthilfefoerderung.com zu stellen. Erfolgt eine digitale Antragstellung, muss der Antrag anschließend ausgedruckt und von zwei legitimierten Vertretungen der Organisation unterschrieben und innerhalb von 14 Tagen im Original eingereicht werden. Der Versand der antragsrelevanten Anlagen auf postalischen Weg entfällt in diesen Fällen. Eine Antragsprüfung erfolgt erst nach Vorlage des unterzeichneten Antrags im Original.

Antragsfrist 

Die vollständigen Antragsunterlagen für eine Projektförderung auf der Bundesebene müssen bis zum  31. Januar 2026 in der TK-Unternehmenszentrale eingereicht werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind auf Landesebene bis zum 31. März 2026 in der jeweiligen TK-Landesvertretung einzureichen.

Ansprechpartner für die bundesweite Projektförderung 

Techniker Krankenkasse
Selbsthilfeförderung / F012
22291 Hamburg 

Landesweit agierende Selbsthilfeorganisationen- und kontaktstellen schicken die Förderanträge an die zuständige TK-Landesvertretung.

Ansprechpartner für die landesweite Projektförderung

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.

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