Fördermöglichkeiten für die Selbsthilfe in Thüringen
Artikel aus Thüringen
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK in Thüringen einen festen Platz im Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung.

Daher unterstützt die TK seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 hat die Politik beschlossen, dass 70 Prozent der Selbsthilfe-Fördermittel ab 2020 für Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Zuvor waren es 50 Prozent. Für das Jahr 2023 ist ein Betrag von 1,23 EUR pro Versicherten festgelegt.
Die Selbsthilfeförderung geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen bewilligt wird, und Pauschalförderung, die als kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt.
Projektförderung der Selbsthilfe in Thüringen
Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Daher legt die TK gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte in der Selbsthilfe.
Die Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung bei der TK-Landesvertretung Thüringen zu stellen. Für das Jahr 2023 stellt die TK im Freistaat dafür rund 22.500 Euro zur Verfügung.
Auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) finden sie unter dem Punkt Selbsthilfeförderung auf Landesebene die Antragsunterlagen für die Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen.
Antragsunterlagen können bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zugesandt werden:
TK-Landesvertretung Thüringen
Schlösserstraße 20
99084 Erfurt
Telefon 03 61 - 54 21-413
Fax 03 61 - 54 21-430
E-Mail: lv-thueringen@tk.de
Die TK fördert Projekte auf Landesebene, nicht jedoch auf der örtlichen und regionalen Ebene. Im Gegenzug dafür stellt die TK der pauschalen Selbsthilfeförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit reduziert die TK den Aufwand auf ein Mindestmaß und stärkt die Basisförderung. Örtliche Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag auf kassenindividuelle Projektförderung stellen.
Selbsthilfeorganisationen, die 2022 gefördert wurden
Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Von den Selbsthilfe-Fördermitteln stellt die TK - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. Zuständig für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Kontaktstellen sind die Verbände der Krankenkassen in Thüringen.
Anträge können bei folgenden Institutionen gestellt werden: