Die Selbsthilfebewegung nimmt einen festen Platz im Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung.

Daher unterstützt die TK seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Mit einer Gesetzesänderung in 2019 hat die Politik beschlossen, dass ab 2020 70 Prozent der Selbsthilfe-Fördermittel für Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Zuvor waren es 50 Prozent. Zudem wurde der Betrag pro Versicherten um zwei Cent auf jetzt 1,19 Euro erhöht.

Die Selbsthilfeförderung geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen bewilligt wird, und Pauschalförderung, die als kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt.

Projektförderung der Selbsthilfe in Sachsen

Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Daher legt die TK gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte in der Selbsthilfe.

Die Landesverbände der Selbsthilfegruppen in Sachsen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung bei der TK-Landesvertretung Sachsen zu stellen. Dieses Jahr hat die TK im Freistaat 36.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es wurden sechs Selbsthilfeorganisationen gefördert. 

Die Antragsunterlagen für die Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen sind auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) unter dem Punkt Selbsthilfeförderung auf Landesebene zu finden.

Antragsunterlagen können an folgende Adresse geschickt werden:

TK-Landesvertretung Sachsen
Bergstraße 2
01069 Dresden
Telefon 03 51 - 4773-900
Fax 03 51 - 4773-908
E-Mail: lv-sachsen@tk.de

Die TK fördert Projekte auf Landesebene, nicht jedoch auf der örtlichen und regionalen Ebene. Im Gegenzug dafür stellt die TK der pauschalen Selbsthilfeförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung. 

Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen, die 2023 geför­dert wurden

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Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Von den Selbsthilfe-Fördermitteln stellt die TK - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. Zuständig für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Kontaktstellen sind die Verbände der Krankenkassen in Sachsen.

Anträge können bei folgenden Institutionen gestellt werden: