Selbsthilfe Sachsen-Anhalt
Artikel aus Sachsen-Anhalt
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt im Rahmen des Paragraphen 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen.

Die Selbsthilfebewegung nimmt einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK seit Jahren gesundheitsbezogene Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Im Jahr 2023 stellt die TK bundesweit insgesamt rund 13,5 Millionen Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden davon 70 Prozent für die Pauschalförderung eingesetzt und 30 Prozent für die Projektförderung.
TK fördert Projekte zur Selbsthilfe
In Sachsen-Anhalt stehen für die Selbsthilfeförderung im Jahr 2023 knapp 173.000 Euro bereit. Davon fließen rund 121.000 Euro in die pauschale, kassenartenübergreifende Förderung auf Bundes- und Landesebene. Bei der kassenindividuellen Projektförderung verteilen sich die verbleibenden 30 Prozent der Fördermittel je zur Hälfte auf die Bundes- und Landesebene. Somit kann die TK im Bundesland Einzelprojekte mit insgesamt knapp 26.000 Euro fördern. Förderungen sind ganzjährig möglich.
Die Selbsthilfeförderung 2023 erfolgt über zwei Förderstränge. Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bittet die TK die Vertreter der Selbsthilfe um die Beachtung der folgenden Hinweise.
Projektförderung
Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu ergänzen. Dabei liegt unser Fokus gezielt auf innovativen und technisch unterstützenden Projekten der Selbsthilfe. Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Im Jahr 2022 hat die TK in Sachsen-Anhalt die Magdeburger Krebsliga e.V. gefördert und somit den Aktionstag "Verein(t) gegen Krebs" unterstützt.
Auch die Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saale erhielt im Rahmen der Selbsthilfeförderung Unterstützung durch die TK. Mit der neuen Broschüre "Transparenz, Engagement und Information zur Stärkung der Selbsthilfe im südlichen Sachsen-Anhalt" erhalten Betroffene, Angehörige und Fachpersonal Informationen zu Selbsthilfeangeboten. Ein leichterer Zugang ist durch Verknüpfungen mittels QR-Code möglich.
Des Weiteren wurde die Selbsthilfekontaktstelle Saalekreis gefördert. Die Kontaktstelle überzeugte mit dem Projektantrag "Selbsthilfewerkstatt - weitergedacht".
Antrag zur Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen
Für weitere Informationen zur Projektförderung auf Landesebene wenden Sie sich bitte an die
TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Sandra Wiechmann
Olvenstedter Straße 66
39108 Magdeburg
Telefon 03 91 - 73 94-420
Fax 03 91 - 73 94-444
sandra.wiechmann@tk.de
Pauschalförderung
Die Mittel für die pauschale Selbsthilfeförderung werden kassenartenübergreifend vergeben. Ansprechpartner für die Pauschalförderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen im Land ist die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, beispielsweise für Miete, Büroausstattung, Schulungen oder Fortbildungen. Anträge müssen bis zum 31. Januar des Förderjahres gestellt werden.
Im aktuellen Förderjahr liegt die Federführung bei der
ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt
AOK Sachsen-Anhalt
Gerriet Schröder
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Telefon 0391 2878-44562
Fax 0391 2878-844562
gerriet.schroeder@san.aok.de
Die TK in Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2022 auf Landesebene folgende Selbsthilfeorganisationen gefördert:
Fördermittelempfänger 2022
Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2022 gefördert wurden.