Selbsthilfe Sachsen-Anhalt
Artikel aus Sachsen-Anhalt
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt im Rahmen des Paragraphen 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen.
Die Selbsthilfebewegung nimmt einen festen Platz im Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK seit Jahren gesundheitsbezogene Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Im Jahr 2026 stellt die TK bundesweit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden davon 70 Prozent für die Pauschalförderung eingesetzt und 30 Prozent für die Projektförderung.
TK fördert Projekte zur Selbsthilfe
Insgesamt stellt die Kasse für die Selbsthilfeförderung im Jahr 2026 in Sachsen-Anhalt nahezu 219.000 Euro zur Verfügung. Rund 32.600 Euro davon entfallen auf die finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten deren Förderung ganzjährig möglich ist.
Projektförderung
Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu ergänzen. Dabei liegt unser Fokus gezielt auf innovativen und technisch unterstützenden Projekten der Selbsthilfe. Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Im Jahr 2025 erhielt die Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis im Rahmen der Selbsthilfeförderung Unterstützung für die Entwicklung eines digitalen Tools zur Vernetzung von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt.
Die Selbsthilfeförderung 2026 erfolgt über zwei Förderstränge. Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bittet die TK die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe um die Beachtung folgender Hinweise.
Antrag zur Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen
Hinweise zur Projektförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen der TK
(PDF, 99 kB)
Für weitere Informationen zur Projektförderung auf Landesebene wenden Sie sich bitte an die
TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Sandra Wiechmann
Olvenstedter Straße 66
39108 Magdeburg
Telefon 03 91 - 73 94-420
Fax 03 91 - 73 94-444
sandra.wiechmann@tk.de
Pauschalförderung
Die Mittel für die pauschale Selbsthilfeförderung werden kassenartenübergreifend vergeben. Ansprechpartner für die Pauschalförderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen im Land ist die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, beispielsweise für Miete, Büroausstattung, Schulungen oder Fortbildungen. Anträge von Selbsthilfeorganisationen können bis zum 31. Januar des Förderjahres gestellt werden.
Im aktuellen Förderjahr liegt die Federführung bei der
ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt
AOK Sachsen-Anhalt
Ralf Kitzing
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Telefon 03 91 - 28 78 47 654
Mobil 015 20 - 16 41 521
ralf.kitzing@san.aok.de
Die TK in Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2025 auf Landesebene folgende Selbsthilfeorganisationen gefördert:
Fördermittelempfänger im Jahr 2025
Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2025 gefördert wurden.