So kann Selbsthilfe in Sachsen-Anhalt von der TK gefördert werden
Artikel aus Sachsen-Anhalt
Die Selbsthilfebewegung ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt deren Arbeit.
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert im Rahmen des Paragraphen 20h des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Seit vielen Jahren gehört dazu die Unterstützung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfeinitiativen und deren Aktivitäten zur Prävention und Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Bundesweite Förderung von Selbsthilfe 2026
Im Jahr 2026 stellt die TK bundesweit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden 70 Prozent dieser Mittel für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.
Förderung in Sachsen-Anhalt
Für die Selbsthilfeförderung in Sachsen-Anhalt stehen 2026 nahezu 219.000 Euro zur Verfügung. Rund 32.600 Euro davon sind für die finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten vorgesehen. Diese Projektförderung ist ganzjährig möglich.
Im Jahr 2025 erhielt die Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis im Rahmen der Selbsthilfeförderung Unterstützung für die Entwicklung eines digitalen Tools zur Vernetzung von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt.
Antrag stellen - so geht's
Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu ergänzen. Dabei liegt unser Fokus gezielt auf innovativen und technisch unterstützenden Projekten der Selbsthilfe. Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die Selbsthilfeförderung 2026 erfolgt über zwei Förderstränge. Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bittet die TK die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe um die Beachtung folgender Hinweise.
Antrag zur Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen
Hinweise zur Projektförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen der TK
(PDF, 99 kB)
Für weitere Informationen zur Projektförderung auf Landesebene wenden Sie sich bitte an die
TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Linda-Sissy Weise
Olvenstedter Straße 66
39108 Magdeburg
Telefon 03 91 - 73 94-420
Fax 03 91 - 73 94-444
Linda-Sissy.Weise@tk.de
Pauschalförderung
Die Mittel für die pauschale Selbsthilfeförderung werden kassenartenübergreifend vergeben. Ansprechpartner für die Pauschalförderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen im Land ist die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, beispielsweise für Miete, Büroausstattung, Schulungen oder Fortbildungen. Anträge von Selbsthilfeorganisationen können bis zum 31. Januar des Förderjahres gestellt werden.
Im aktuellen Förderjahr liegt die Federführung bei der
ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt
AOK Sachsen-Anhalt
Ralf Kitzing
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Telefon 03 91 - 28 78 47 654
Mobil 015 20 - 16 41 521
ralf.kitzing@san.aok.de
Die TK in Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2025 auf Landesebene folgende Selbsthilfeorganisationen gefördert:
Fördermittelempfänger im Jahr 2025
Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2025 gefördert wurden.