Selbsthilfeförderung in Hessen
Artikel aus Hessen
Die TK fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich auf die Prävention oder Rehabilitation von Erkrankungen konzentrieren.
Die Selbsthilfe nimmt einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Die Techniker Krankenkasse in Hessen unterstützt Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation bei bestimmten Erkrankungen.
Dabei gibt es verschiedene Arten der Förderung: Die Förderung von besonderen Selbsthilfeprojekten, die sogenannte Pauschalförderung zur Finanzierung von Selbsthilfegruppen und schließlich die Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen.
Förderung von Selbsthilfeprojekten
Bei der Förderung von besonderen Selbsthilfeprojekten legt die TK den Fokus auf innovative Projekte von Selbsthilfeorganisationen, die auf Landesebene tätig sind. Hierfür stellt die TK in Hessen im Jahr 2026 auf Landesebene über 235.000 Euro zur Verfügung.
Folgende landesweite Selbsthilfeorganisationen wurden im Jahr 2025 gefördert:
Beispiele für geförderte Projekte in Hessen
Die TK unterstützt im Jahr 2025 beispielsweise Fitnesskurse für blinde und sehbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen, die entweder vor Ort gemeinsam trainieren oder bequem von zu Hause aus per Livestream teilnehmen können. Das Projekt wurde vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen in Kooperation mit dem gemeinnützigen Sportunternehmen Bewegte Inklusion ins Leben gerufen. Hintergrund dieser Initiative ist, dass viele Sportarten ein gutes Sehvermögen erfordern, etwa um bei bestimmten Übungen Bewegungsabläufe im Spiegel kontrollieren, Hindernisse beim Laufen erkennen oder sich in einer Gruppe orientieren zu können. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen daher barrierefreie Angebote, spezielle Trainingsmethoden oder unterstützende Hilfsmittel, die eine sichere und selbstbestimmte Teilnahme ermöglichen.
Darüber hinaus unterstützt die TK in Hessen aktuell die Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen, die in Kooperation mit der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige das Projekt "Ohrenstark" initiiert hat. Im Rahmen des Projekts werden Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung gestärkt und unterstützt. Für viele betroffene jungen Menschen ist es im Schulalltag eine große Herausforderung, dem Unterricht zu folgen oder offen über die eigene Hörbeeinträchtigung zu sprechen. In speziell konzipierten Workshops lernen sie, ihre eigenen Bedürfnisse selbstbewusst zu vertreten, ohne sich dabei zu überfordern.
Projektantrag
Landesweite Selbsthilfeorganisationen können für gezielte und zeitlich begrenzte Projekte, die über routinemäßige Aufgaben der Selbsthilfe hinausgehen, eine projektbezogene Förderung bei der TK in Hessen beantragen.
Ansprechpartnerin:
Nadine Müller
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Hessen
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt
Telefon 069 - 96 21 91-27
Mail: nadine.müller@tk.de
Pauschalförderung für die Selbsthilfe
Zusätzlich zur projektbezogenen Förderung können örtliche oder regionale Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Selbsthilfekontaktstellen in Hessen über die GKV-Selbsthilfeförderung eine Pauschalförderung beantragen.
Ansprechpartner:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg
Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen
Für die Projektförderung von örtlichen Selbsthilfegruppen ist die Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen zuständig.
Ansprechpartner:
Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung Hessen
Mail: selbsthilfe.hessen@vdek.com