Selbsthilfeförderung in Hessen
Artikel aus Hessen
Die TK fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.

Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).
Die Selbsthilfe nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK in Hessen seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
Die TK ist als größte bundesweite Kasse der Hauptfinanzier in der Selbsthilfeförderung. Von den Gesamtmitteln stellt die TK - wie alle Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern.
Förderung Landesorganisationen
Für die kassenindividuelle Projektförderung verbleiben auf Bundes- und Landesebene noch jeweils 15 Prozent an Fördermitteln. Bei dieser Förderung legt die TK gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte von Selbsthilfeorganisationen, die auf Landesebene tätig sind. Die TK in Hessen stellt im Jahr 2023 für die kassenindividuelle Projektförderung auf Landesebene 185.268,81 Euro zur Verfügung.
Folgende landesweite Selbsthilfeorganisationen wurden im Jahr 2022 gefördert:
Beispiel einer Projektförderung
Das Informationsportal und Online-Magazin webcare+ informiert, vernetzt und bietet Unterstützung für Menschen, die digitale Medien exzessiv nutzen. Bei den Aktionswochen in diesem Jahr wurden speziell Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Standorten in Hessen zum Thema Medienkonsum und Medienkompetenz beraten und informiert. Im Fokus: Handy am Steuer.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Örtliche oder regionale Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Selbsthilfekontaktstellen werden in Hessen über die "Gesetzliche Krankenversicherung Selbsthilfeförderung Hessen" (GKV Selbsthilfeförderung Hessen) pauschal gefördert.
Ansprechpartner:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg
Projektbezogene Förderung durch die Fördergemeinschaft
Die kassenindividuelle Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen wird von der Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen bearbeitet.
Ansprechpartner:
Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung Hessen
Paul Rönsch
Telefon: 069 962168-32
Mail: paul.roensch@vdek.com
Projektbezogene Förderung durch die TK - landesweit
In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
Ansprechpartner in der TK-Landesvertretung Hessen:
Hubert Blum
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Hessen
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt
Telefon 069 - 96 21 91-35
Fax 069 - 96 21 91-11
Mail: hubert.blum@tk.de
- Antragsformular im Bereich für krankenkassenindividuelle Projektförderung (Selbsthilfelandesorganisationen - Land 2023)