Die Selbsthilfebewegung nimmt einen festen Platz im Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung.

Daher unterstützt die TK seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Mit einer Gesetzesänderung in 2019 hat die Politik beschlossen, dass ab 2020 70 Prozent der Selbsthilfe-Fördermittel für Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Zuvor waren es 50 Prozent. Zudem wurde der Betrag pro Versichertem erhöht. 2024 beläuft er sich auf 1,28 Euro.

Die Selbsthilfeförderung geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen bewilligt wird, und Pauschalförderung, die als kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt.

Projektförderung der Selbsthilfe in Bremen und Bremerhaven

Die TK hat ein besonderes Interesse an Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Daher legt die Techniker Krankenkasse gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte in der Selbsthilfe.

Die Landesverbände der Bremer Selbsthilfegruppen (ab dem Postleitzahlenbereich 28218) haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung bei der TK-Landesvertretung Bremen zu stellen. Für das Jahr 2024 stellt die TK im Land dafür 14.083 Euro zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen für die Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen sind auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) unter dem Punkt Selbsthilfeförderung zu finden.

Antragsunterlagen können an folgende Adresse geschickt werden:

TK-Landesvertretung Bremen
Am Wall 137-139
28195 Bremen

Die TK fördert Projekte auf Landesebene, jedoch nicht direkt auf der örtlichen und regionalen Ebene. Dafür stellt die TK der pauschalen Selbsthilfeförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung. 

Die TK in Bremen hat im Jahr 2023 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene gefördert:

Fördermittelempfänger 2023 (PDF, 38 kB)

Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Von den Selbsthilfe-Fördermitteln stellt die TK - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. Zuständig für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Kontaktstellen sind die Verbände der Krankenkassen im Land Bremen.

Anträge können bei folgenden Institutionen gestellt werden:

AOK Bremen/Bremerhaven
BARMER
DAK-Gesundheit
hkk
Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Bremen

Für die Pauschalförderung haben die Bremer Krankenkassen zwei Antragsfristen eingerichtet. Die Anträge für die erste Förderrunde müssen bis zum 15. Februar bei einer Bremer Krankenkasse vorliegen. Dies ist der Termin für die Hauptvergabe der Mittel. Für die zweite Förderrunde sind die Anträge bis zum 15. September einzureichen.

Die Anträge werden intern nach Postleitzahlen geordnet und der zuständigen Kasse weitergeleitet. Das sind im Einzelnen:

Art der Gruppe

Postleitzahlenbereich

zuständige Krankenkasse

lokale Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen

0 - 28217

AOK Bremen/Bremerhaven

lokale Selbsthilfegruppen

28218 - 28259

BARMER

lokale Selbsthilfegruppen

28260 - 28332

vdek

lokale Selbsthilfegruppen

28333 - 28779

hkk - Erste Gesundheit

lokale Selbsthilfegruppen

ab 28780

DAK-Gesundheit

Landesorganisationen

ab 28218

Techniker Krankenkasse