Selbsthilfeförderung in Schleswig-Holstein
Artikel aus Schleswig-Holstein
Die TK fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB). Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Förderung der Selbsthilfearbeit
Die TK stellt als größte bundesweite Kasse im Jahr 2026 rund 17,5 Millionen Euro für die Selbsthilfearbeit bereit. Davon gehen 70 Prozent der Gelder in die Pauschalförderung. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder weitergegeben. Damit werden sowohl die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen als auch die örtlichen Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen gefördert.
Für die kassenindividuelle Projektförderung von landesweiten Selbsthilfeorganisationen verbleiben 15 Prozent der Fördermittel im Land. Weitere 15 Prozent gehen an bundesweite Organisationen.
Pauschale, kassenartenübergreifende Förderung
Örtliche und regionale Selbsthilfegruppen, landesweite Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen werden in Schleswig-Holstein pauschal gefördert. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll die originäre, gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit sicherstellen.
Die Pauschalförderung wird für alle Krankenkassen im Land von der ARGE "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Schleswig-Holstein" umgesetzt. Weitere Informationen, Kontaktdaten sowie die Antragsunterlagen und -fristen finden Sie hier.
Projektförderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die TK hat ein besonderes Interesse an innovativen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Beispielsweise fördern wir gerne die Entwicklung von internetgestützten Angeboten, wie IT-unterstützte Veröffentlichungen, Kampagnen oder Apps.
Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an. Im gemeinsamen Kontakt können wir vorab prüfen, ob wir Ihr Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung unterstützen.
Für 2026 stellt die TK für die kassenindividuelle Projektförderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen in Schleswig-Holstein fast 123.000 Euro zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Projektförderung durch die TK ausschließlich diesen Förderantrag des Verbandes der Ersatzkassen.
Ansprechpartner:
TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Volker Clasen
Hopfenstraße 2 c
24114 Kiel
Telefon 04 31 - 981 58-516
E-Mail volker.clasen@tk.de
Den Verwendungsnachweis für die Abrechnung von der TK geförderter Projekte finden Sie hier. Fügen Sie bitte die erforderlichen Belege und ggf. einen Projektbericht bei.
Selbsthilfeorganisationen, die 2024 gefördert wurden
Weiterführende Informationen
Vor dem Ausfüllen des Antragsformulars und des Verwendungsnachweises muss das Formular erst heruntergeladen und gespeichert werden. Wenn dieser Schritt nicht vollzogen wird, funktionieren die Ausfüll- und die Rechenfunktion im Formular nicht korrekt.