Die gesundheitliche Selbsthilfe nimmt einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützt die TK gesundheitsbezogene Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Die Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).  

Für die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellten Fördermittel gibt es zwei Antragsarten: 

  • Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird 
  • Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird

Projektförderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen 

Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen haben die Möglichkeit, bei der TK-Landesvertretung eine krankenkassenindividuelle Projektförderung zu beantragen. Damit können sie finanzielle Unterstützung für besondere Maßnahmen und Aktivitäten erhalten, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgehen. Dafür stellt die TK in Berlin und Brandenburg im Jahr 2024 mehr als 247.000 Euro zur Verfügung. 

Die TK in Berlin hat im Jahr 2023 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene gefördert:

Förder­mit­t­el­emp­fänger 2023

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Berlin im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2023 gefördert wurden.

PDF, 38 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Die TK in Brandenburg hat im Jahr 2023 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene gefördert:

Förder­mit­t­el­emp­fänger 2023

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Brandenburg im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2023 gefördert wurden.

PDF, 38 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Ansprechpartnerin für die Projektförderung

TK-Landesvertretung Berlin und Brandenburg

Christiane Möller 
Postfach 44 
10121 Berlin 
Telefon: 030 - 245 47-520 
Fax: 030 - 245 47-500 
christiane.moeller@tk.de 

Eine Antragstellung ist jährlich bis zum 31. März möglich. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkrankenkassen (vdek).

Dort finden Sie auch die Antragsformulare zur Pauschalförderung.

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen 2024

Die Techniker Krankenkasse ist als größte Kasse bundesweit der Hauptfinanzier in der Selbsthilfeförderung. Sie fördert Selbsthilfeorganisationen und -verbände im Förderjahr 2024 mit 1,28 Euro pro Versicherten. Bundesweit beläuft sich die Selbsthilfeförderung der TK auf 14,4 Millionen Euro. Von unseren Gesamtmitteln stellen wir - wie alle Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände als auch die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. 

Förderung der Landesorganisationen 2024

Für die kassenindividuelle Projektförderung verbleiben auf Bundes- und Landesebene noch jeweils 15 Prozent an Fördermitteln. 

Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte, die zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen oder sie ergänzen können. Beispielsweise fördern wir gern die Entwicklung von internetgestützten Angeboten, wie IT- unterstützte Veröffentlichungen, Monitoring, Kampagnen und Apps. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.