Gesundheitliche Selbsthilfe ist eine wichtige Ergänzung zu medizinischer Behandlung. 

Die TK in Berlin und Brandenburg unterstützt deshalb auch 2026 Selbsthilfeprojekte in Berlin und Brandenburg mit einer Rekordsumme von fast 303.000 Euro.

Das sind 1,44 Euro pro Versicherte und Versichertem, mit denen die TK in Berlin und Brandenburg vor allem innovative und technisch unterstützende Projekte fördert, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Selbsthilfe-Angeboten, die die Aufklärung über die Erkrankung und mögliche Folgeerkrankungen beinhalten und den Einfluss von Ernährung und Sport in den Blick nehmen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Kinder und Jugendliche.

17,5 Millionen Euro Unterstützung von der TK bundesweit 

Die Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).  

Für die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellten Fördermittel gibt es zwei Antragsarten: 
•    Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird 
•    Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird

Bundesweit beläuft sich die Selbsthilfeförderung der TK im Jahr 2026 auf knapp 17,5 Millionen Euro. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.

Antragstellung

Selbsthilfeorganisationen, die landesweit aktiv sind, müssen einen Projektantrag auf der Landesebene stellen und die nachfolgenden Informationen beachten. Wenn Sie Ideen oder Fragen haben, sprechen Sie uns bitte auch schon im Vorfeld einer Beantragung an. Bitte senden Sie uns dann Ihren kompletten Antrag bis spätestens Ende März 2026 zu - ausschließlich an unsere Postfachadresse. Außerdem bitten wir Sie, den Antrag nicht zu heften.

Im April 2026 entscheiden wir anhand aller vorliegenden Anträge abschließend über eine Förderung. Für die Abrechnung Ihrer Projekte verwenden sie bitte den aktuellen Verwendungsnachweis und fügen sie, soweit erforderlich, die Belege bei.

Bei der Beantragung und Gewährung von Projektmitteln nach § 20h SGB V sind neben den Anforderungen des Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sowie der Hinweise der Ersatzkassen zur krankenkassenindividuellen Projektförderung auch die Allgemeine Nebenbestimmungen der TK (PDF, 99 kB) der Techniker Krankenkasse einzuhalten. Werden die Auflagen und Bedingungen nicht erfüllt, kann die Techniker Krankenkasse eine Förderung verweigern beziehungsweise bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordern.

Der Antrag und das Abrechnungsformular stehen Ihnen als Download auf der Website des vdek zur Verfügung. Benötigt werden:

•    Finanzierungsplan zum beantragten Projekt (Kosten detailliert und nachvollziehbar aufgelistet)
•    Satzung (ggf. Link zur Homepage)
•    Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
•    Einnahmen/Ausgabenrechnung (letzter Jahresabschluss)
•    vollständiges Protokoll der letzten Mitgliederversammlung mit Bestätigung der Vorstands-Entlastung
•    Verwendungsnachweise vorheriger Projekte
•    eigene Leitsätze (sofern vorhanden)
•    aktueller Vereinsregisterauszug (bei erstmaliger Antragstellung)
•    Unterschrifts-Vollmacht (sofern nicht legitimierte Vereinsvertreter unterzeichnen)

Die vollständigen Antragsunterlagen sind auf Landesebene in der jeweiligen TK-Landesvertretung einzureichen.

Förderung in Berlin und Brandenburg im Jahr 2025

Die TK hat im Jahr 2025 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Länderebene gefördert:

Förder­mit­t­el­emp­fänger 2025 Berlin

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Berlin im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2025 gefördert wurden.

PDF, 41 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Förder­mit­t­el­emp­fänger 2025 Bran­den­burg

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Brandenburg im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2025 gefördert wurden.

PDF, 37 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Alle wichtigen Informationen rund um die Selbsthilfeförderung können Sie auch auf hier  nachlesen. 

 

Informationen zur Antragstellung

Ansprechpartnerin für die Projektförderung in Berlin und Brandenburg ist:
Christiane Möller 
Postfach 21044 
10121 Berlin 
Telefon: 030 - 245 47-520 
Fax: 030 - 245 47-500 
christiane.moeller@tk.de 

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkrankenkassen (vdek).