Der Förderbetrag pro Versicherten wird in 2024 um fünf Cent auf 1,28 Euro erhöht. Somit steht in Bayern genug Geld für alle Gruppen und Selbsthilfe-Organisationen bereit.

Die TK stellt 2024 rund 1,66 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung in ganz Bayern zur Verfügung. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden 1,4 Millionen Euro auf landesspezifische Selbsthilfestrukturen, Landesorganisationen der Selbsthilfe, Selbsthilfekontaktstellen und örtliche Selbsthilfegruppen verteilt. Die kassenindividuelle Projektförderung für landesweite Selbsthilfe-Organisationen der TK beläuft sich in Bayern auf 292.770 Euro.

2023 förderte die TK in Bayern 26 Projekte von 13 Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene mit einer Summe von 258.605 Euro. 

Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen, die 2023 geför­dert wurden

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Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen

Die Förderanträge müssen aufgeteilt werden nach Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird und Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird. Projekte gehen über die routinemäßige Selbsthilfearbeit hinaus oder haben innovativen Charakter und sind zeitlich begrenzt. Projekte können längerfristig und überjährig angelegt sein.

Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit

Die TK möchte innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe exklusiv fördern. Wenn Sie Ideen für Projekte haben, für die Sie eine politische Unterstützung benötigen, zum Beispiel die Fürsprache eines Bundestags- oder Landtagsabgeordneten, so sprechen Sie uns an. Wir können versuchen, einen Kontakt herzustellen oder mit Ihnen gemeinsam eine Veranstaltung organisieren. Darüber hinaus fördern wir gerne Projekte, die Ihren Internetauftritt professionalisieren oder mit digitalen Lösungen Ihre Selbsthilfearbeit verbessern.

Der Leitfaden für die Selbsthilfeförderung für alle Krankenkassen wurde im Oktober 2022 überarbeitet und gilt seit 1. Januar 2023. 

Wir bitten Sie, für Ihre Antragstellung für das Förderjahr 2024 das Formular der vdek-Kassen zur verwenden. Anträge auf alten Formularen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Unter dem Link finden Sie ebenfalls die Hinweise der Ersatzkassen zur Projektförderung auf Landesebene für 2024 sowie das Verwendungsnachweis-Formular für Ihre Projekte aus 2023. 

Beginnen Sie erst mit Ihren Projekten, wenn Ihnen ein Bewilligungsschreiben der TK vorliegt. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie uns den Verwendungsnachweis ergänzt um einen Ergebnisbericht inklusive Kopien von Rechnungen ein. 

Bei Unklarheiten in der Antragsstellung wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin der TK für Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene:

TK-Landesvertretung Bayern
Frau Sabine Wagner-Rauh
Postfach 80 18 28
81618 München
Telefon 089 - 490 69-611
Fax 089 - 490 69-624
E-Mail sabine.wagner-rauh@tk.de

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit

Ansprechpartnerin für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene für das Förderjahr 2024 ist die:

Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände in Bayern
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern
Orleansplatz 3
81667 München
E-Mail: runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de

Die Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände ist ebenfalls zuständig für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen. 

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Örtliche oder regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Bayern über die Runden Tische in der jeweiligen Region durch alle Krankenkassen gefördert, auch durch die TK. Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der Abgabetermin für Förderanträge bei den Runden Tischen ist in jedem Jahr der 15. Februar des Förderjahres.

Das Merkblatt, die Nebenbestimmungen, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Runden Tische und den Antrag zur Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen gibt es online bei der SEKO Bayern