Informationen zur Förderung der Selbsthilfe in Bayern
Artikel aus Bayern
Unter unserem Motto "Empowering You" versuchen wir als TK jeden Tag unsere Rolle als Ihr Gesundheitspartner wahrzunehmen. Auch in der Selbsthilfe steht dieser Leitgedanke für uns im Mittelpunkt, um Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen zu unterstützen.
Für uns ist es eine Herzensangelegenheit Betroffene zu befähigen die eigenen Ressourcen zu entdecken, Wissen zu teilen und an der eigenen Gesundheit mitzuwirken. Gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen möchten wir die Strukturen fördern, die den Austausch ermöglichen, Mut machen und Wege aufzeigen - für mehr Eigenständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität.
So geht die Selbsthilfeförderung
Der Förderbetrag pro Versicherten wird in 2026 um acht Cent auf 1,44 Euro erhöht. Somit steht in Bayern genug Geld für alle Gruppen und Selbsthilfe-Organisationen bereit.
Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die Förderanträge müssen aufgeteilt werden nach Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird und Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird. Projekte gehen über die routinemäßige Selbsthilfearbeit hinaus oder haben innovativen Charakter und sind zeitlich begrenzt und einmalig. Projekte können längerfristig und überjährig angelegt sein.
Förderung von Selbsthilfekontaktstellen
Mit dem Förderjahr 2026 fördert die TK in Bayern erstmalig direkt Selbsthilfekontaktstellen. Für die Beantragung Ihrer Projekte nutzen Sie die abgestimmten Antragsformulare der Krankenkassen in Bayern. Beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen der TK sowie die ergänzenden Hinweise.
Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit
Die TK möchte innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe exklusiv fördern. Darüber hinaus fördern wir gerne Projekte, die Ihren Internetauftritt professionalisieren oder mit digitalen Lösungen Ihre Selbsthilfearbeit verbessern.
Der Leitfaden für die Selbsthilfeförderung für alle Krankenkassen wurde im Juni 2025 überarbeitet und gilt ab 1. Januar 2026. Weitere Hinweise für die Antragsstellung und die Rahmenbedingungen können aus den Gemeinsamen Rundschreiben sowie den Hinweispapieren entnommen werden.
Allgemeine Unterlagen
- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab 1. Januar 2026
- Gemeinsames Rundschreiben
- Hinweispapier
- Allgemeine Nebenbestimmungen der TK (PDF, 99 kB)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Projektförderung nach § 20h SGB V (PDF, 171 kB)
Wir bitten Sie, für Ihre Antragstellung für das Förderjahr 2026 das Formular der vdek-Kassen zur verwenden, welches Sie unter dem unten angegebenen Link auffinden. Anträge auf alten Formularen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unter dem Link finden Sie ebenfalls die Hinweise der Ersatzkassen zur Projektförderung auf Landesebene für 2026 sowie das Verwendungsnachweis-Formular für Ihre Projekte aus 2025.
Unterlagen für landesweite Selbsthilfeorganisationen
Unterlagen für Selbsthilfekontaktstellen
Die Unterlagen für die Selbsthilfekontaktstellen werden derzeit noch nicht zentral zum Herunterladen angeboten. Ab Januar 2026 finden Sie diese auf der Homepage der GKV Fördergemeinschaft Bayern.
Bevor es losgeht ...
Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung im Förderjahr 2026 bei der Techniker Krankenkasse stellen möchten, nehmen Sie am besten im Vorfeld mit uns Kontakt auf. So können wir das Projekt mit ihnen besprechen und feststellen, ob es sich für die Förderung eignet. Senden Sie uns hierfür vor der Antragstellung Ihre Projektbeschreibung und den Finanzierungsplan zu. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Beginnen Sie erst mit Ihren Projekten, wenn Ihnen ein Bewilligungsschreiben der TK vorliegt. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie uns den Verwendungsnachweis ergänzt um einen Ergebnisbericht inklusive Kopien von Rechnungen ein.
Beachten Sie bitte die Antragsfrist vom 31.03.2026 in Verbindung mit ggf. noch fehlenden Verwendungsnachweisen des Vorjahres. Die Bearbeitung neuer Anträge kann erst beginnen, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bei Unklarheiten in der Antragsstellung wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner der TK für die Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene:
TK-Landesvertretung Bayern
Herr Martin Tino Stemmler
Postfach 80 18 28
81618 München
Telefon 089 - 490 69-611
Fax 089 - 490 69-624
E-Mail martin.tino.stemmler@tk.de
Weitere Hinweise zur Selbsthilfeförderung finden Sie online.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit
Ansprechpartnerin für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene ist für 2026 federführend die AOK Bayern. Alle zugehörigen Informationen erhalten Sie auf der Homepage der AOK Bayern.
Für die Selbsthilfekontaktstellen in Bayern ist für das Förderjahr 2026 federführend der BKK Landesverband zuständig. Die Informationen zur Antragsstellung und Ansprechpartnern erhalten Sie auf der Homepage des BKK Landesverbandes Bayern.
Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
Örtliche oder regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Bayern durch die "Runden Tische" der jeweiligen Region gefördert. Selbsthilfegruppen können Ihre Anträge direkt bei den zuständigen "Runden Tischen" einreichen. Alle Informationen zu den "Runden Tischen" erhalten Sie online auf der Homepage der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern).
Transparenz
Die TK stellt 2025 rund 2,07 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung in ganz Bayern zur Verfügung. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden 1,7 Millionen Euro auf landesspezifische Selbsthilfestrukturen, Landesorganisationen der Selbsthilfe, Selbsthilfekontaktstellen und örtliche Selbsthilfegruppen verteilt. Die kassenindividuelle Projektförderung für landesweite Selbsthilfe-Organisationen und Selbsthilfekontaktstellen der TK beläuft sich in Bayern auf 365.371 Euro. 2025 förderte die TK in Bayern 2 Projekte von Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene.
Selbsthilfeorganisationen, die 2025 gefördert wurden
(PDF, 112 kB)