Der Förderbetrag pro Versicherten wird in 2023 um 4 Cent auf 1,23 Euro erhöht. Somit steht in Bayern genug Geld für alle Gruppen und Selbsthilfe-Organisationen bereit.

Die TK stellt 2023 rund 1,8 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung in ganz Bayern zur Verfügung. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden 1,3 Millionen Euro auf landesspezifische Selbsthilfestrukturen, Landesorganisationen der Selbsthilfe, Selbsthilfekontaktstellen und örtliche Selbsthilfegruppen verteilt. Die kassenindividuelle Projektförderung der TK beläuft sich in Bayern auf 546.000 Euro.

2022 förderte die TK in Bayern Projekte von 13 Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene mit einer Summe von 165.836 Euro. 

Trans­pa­renz­liste Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tionen 2022

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Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen

Die Förderanträge müssen aufgeteilt werden nach Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird und Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird. Projekte gehen über die routinemäßige Selbsthilfearbeit hinaus oder haben innovativen Charakter und sind zeitlich begrenzt. Projekte können längerfristig und überjährig angelegt sein.

Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit

Die TK möchte innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe exklusiv fördern. Wenn Sie Ideen für Projekte haben, für die Sie eine politische Unterstützung benötigen, zum Beispiel die Fürsprache eines Bundestags- oder Landtagsabgeordneten, so sprechen Sie uns an. Wir können versuchen, einen Kontakt herzustellen oder mit Ihnen gemeinsam eine Veranstaltung organisieren. Darüber hinaus fördern wir gerne Projekte, die Ihren Internetauftritt professionalisieren oder mit digitalen Lösungen Ihre Selbsthilfearbeit verbessern.

Der Leitfaden für die Selbsthilfeförderung für alle Krankenkassen wurde im Oktober 2022 überarbeitet und gilt ab 1. Januar 2023. 

Wir bitten Sie, für Ihre Antragstellung das unten stehende, überarbeitete Antragsformular zu verwenden. Anträge auf alten Formularen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beginnen Sie erst mit Ihren Projekten, wenn Ihnen ein Bewilligungsschreiben der TK vorliegt. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie uns den Verwendungsnachweis ergänzt um einen Ergebnisbericht inklusive Kopien von Rechnungen ein. 

Ansprechpartnerin für Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene ist:

TK-Landesvertretung Bayern
Frau Sabine Wagner-Rauh
Postfach 80 18 28
81618 München
Telefon 089 - 490 69-611
Fax 089 - 490 69-624
E-Mail sabine.wagner-rauh@tk.de

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit

Ansprechpartnerin für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene für das Förderjahr 2023 ist die:

Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände in Bayern
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern
Orleansplatz 3
81667 München
E-Mail: runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de

Die Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände ist ebenfalls zuständig für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen. 

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Örtliche oder regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Bayern über die Runden Tische in der jeweiligen Region durch alle Krankenkassen gefördert, auch durch die TK. Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der Abgabetermin für Förderanträge bei den Runden Tischen ist in jedem Jahr der 15. Februar des Förderjahres.

Das Merkblatt, die Nebenbestimmungen und den Antrag zur Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen gibt es online.