Unabhängigkeit der Selbsthilfe
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hat eine langjährige Tradition. Ihr Ziel ist die unabhängige Information und Beratung ihrer Mitglieder und aller anderen chronisch kranken oder behinderten Menschen und deren Angehörigen.
Eine neutrale Ausrichtung von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen gehört zu den Voraussetzungen für eine Förderung.
Der Selbsthilfe steht es selbstverständlich frei, sich Kooperationspartner zu suchen und ihr Aufgabenprofil zu definieren. Das Anliegen und die Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände ist es jedoch, für die Versicherten Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe zu gewährleisten sowie die ordnungsgemäße Verwendung von Beitragsmitteln sicherzustellen.
Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit den Vertretungen der Spitzenorganisationen der Selbsthilfe eine Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit erarbeitet. Die Erklärung ist seit dem Förderjahr 2007 verbindlicher Bestandteil der Antragsunterlagen auf Bundesebene.
Hier finden Sie die Hinweise zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit.
Die Broschüre Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) informiert über das Verhältnis von Selbsthilfeorganisationen zu Wirtschaftsunternehmen und motiviert zu Transparenz bei den Finanzen
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