Qualitätsberichte Diabetes mellitus Typ 2
Die DMP-Anforderungen-Richtlinie definiert, dass für die DMP Diabetes Typ 1, Diabetes Typ 2, KHK, COPD und Asthma regelmäßig Qualitätsberichte erstellt werden müssen.
In der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) legt der G-BA (Gemeinsamer Bundesauschuss) Vorgaben an die jährlich kassenspezifisch zu erstellenden und zu veröffentlichenden Qualitätsberichte fest. Die aktuellen Vorgaben betreffen die Disease Management Programme KHK, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 COPD und Asthma.
Die Krankenkassen sind gemäß Richtlinie verpflichtet, für jede KV-Region, in der ein DMP angeboten wird, die Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie deren zugrundeliegenden Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren darzustellen.
Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen gehören insbesondere
- Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldefunktionen (Reminder)
- Maßnahmen zur Förderung der Eigeninitiative und aktiven Teilnahme der Versicherten am DMP
- Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für eingeschriebene Versicherte
Die Berichte nennen auch die Anzahl der DMP-Teilnehmer, die in dem Berichtsjahr mit der jeweiligen Qualitätssicherungsmaßnahme versorgt wurden. Zudem listet der Bericht auf, wie viele DMP-Teilnahmen beendet wurden und aus welchen Gründen.
Die ausführlichen Berichte können Sie an dieser Stelle einsehen. Sie sind unterteilt in die Regionen, in denen die Programme angeboten werden.