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Die Ziele einer Rehabilitation, kurz Reha, können je nach Art und Schweregrad der Erkrankung sowie Lebenssituation anders aussehen. Daher wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen darüber sprechen und die wesentlichen Punkte im Behandlungsplan festhalten.

Grundsätzlich ist die Reha bei psychischen Erkrankungen darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten wieder Zugang zu den Lebensbereichen zu ermöglichen, in denen sie aufgrund der Erkrankung eingeschränkt sind. In der Regel bezieht sich dies vor allem auf die berufliche Tätigkeit, aber auch auf das Sozialleben. 

Die Reha ist Teil des Versorgungssystems und zielt darauf ab, den Betroffenen zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu verhelfen. Sie sollen am Leben teilhaben können - daher auch der in diesem Kontext häufig verwendete Begriff Teilhabe. Psychisch Erkrankte lernen in der Reha, die mit ihrer Krankheit verbundenen Einschränkungen zu identifizieren und mit diesen umzugehen. Des Weiteren bekommen sie Techniken und Hilfen an die Hand, um eine Tagesstruktur zu entwickeln und in einen geregelten Alltag zu finden.

Wann kommt eine Reha infrage?

Grundsätzlich ist eine Reha für nahezu alle psychischen Erkrankungen geeignet. Bedarf besteht vorrangig bei Krankheitsbildern, die einer täglichen Routine und der Ausübung eines Berufs im Weg stehen.

Vorausgesetzt ist, dass die Maßnahme als erfolgversprechend gewertet wird. Auch die Motivation der Patientin oder des Patienten zum Wiedereinstieg ist ein wichtiges Kriterium. Psychisch erkrankten Menschen kann es mitunter schwerfallen, dies auszudrücken. Daher berücksichtigen Behandlerinnen und Behandler auch, ob die betroffene Person zu einem späteren Zeitpunkt beziehungsweise im Rahmen der Therapie zum Wiedereinstieg motiviert werden kann. Darüber hinaus kann eine Reha nur in Betracht gezogen werden, wenn der Zustand der oder des Betroffenen ausreichend stabil ist. Bestehen akute Symptome, Verletzungs- oder Suizidgefahr, kann (noch) keine Reha begonnen werden.

Ablauf

Im Rahmen der ambulanten oder stationären Therapie kann die Möglichkeit der Wiedereingliederung ermittelt werden. In der Regel empfiehlt die behandelnde Fachärztin oder der behandelnde Facharzt die nachfolgende Reha. Er oder sie informiert Sie über das genaue Vorgehen und kann Sie bei der Antragstellung unterstützen. Für die formelle Abwicklung und bei Rückfragen können Sie sich außerdem an einen örtlichen Sozialdienst oder an Ihre Kranken- beziehungsweise Rentenversicherung wenden.

Nach Einreichung wird Ihr Reha-Antrag zunächst von der zuständigen Einrichtung geprüft. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erfahren Sie, wann und wo Ihre Reha stattfinden wird.

Auf der Website einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie einen übersichtlichen Leitfaden mit den wichtigsten Schritten des Reha-Prozesses.

Kostenübernahme

Bei einer psychischen Erkrankung werden Rehabilitationsleistungen für gewöhnlich von Ihrer Renten- oder Krankenversicherung übernommen. Welche Einrichtung in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie bei den Versicherungen selbst oder bei einer Ansprechstelle in Ihrer Nähe  erfragen.

Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe bei der TK.

Was beinhaltet eine Reha?

Nach einem Untersuchungsgespräch zu Beginn stellt die zuständige Fachärztin oder der zuständige Facharzt einen individuellen Behandlungsplan zusammen. Dabei wird auch der Befundbericht der verordnenden Ärztin oder des verordnenden Arztes hinzugezogen. Folgende Maßnahmen können zum Einsatz kommen:

  • Psychotherapie  bestehend aus Einzel- und Gruppensitzungen und ggf. zusätzlich medikamentöse Behandlung  
  • Krankheitsbewältigung, um die Erkrankung zu verstehen, zu akzeptieren und gut mit ihr leben zu können
  • Arbeitstherapie und Ergotherapie mit Belastungserprobung, um einen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen; außerdem Hilfestellung für eine Neuorientierung, falls der bisherige Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Kunst- oder Musiktherapie mit Entspannungstraining
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Evtl. Ernährungsberatung
  • Sozialrechtliche Beratung und Hilfen

Art und Dauer

Eine Reha kann ganztägig ambulant oder stationär erfolgen. Die wöchentliche Therapiezeit umfasst fünf bis sechs Tage mit je vier bis sechs Stunden. In welcher Form die Reha stattfindet und wie lange sie dauert, ist sehr individuell und hängt unter anderem von Art und Schwere der Erkrankung ab. So können die erforderlichen Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen bis hin zu mehreren Monaten reichen. Ihre verordnende Ärztin oder Ihr verordnender Arzt wird diese Eckdaten mit Ihnen im Vorfeld besprechen.