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Meist führt der Kinderarzt die Untersuchungen durch. In der U1 untersucht er das Baby schon kurz nach der Geburt. Die weiteren Untersuchungen folgen zunächst in kurzen, dann in größeren Abständen. Gesetzlich vorgesehen sind die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und die Jugendgesundheitsuntersuchung J1.

Die TK bietet mehr

Zusätzlich zum gesetzlichen Angebot können TK-Versicherte beim Kinder- und Jugendarzt auch die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 nutzen - ganz einfach auf TK-Gesundheitskarte. Hierzu hat die TK zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesverband der Kinder und Jugendärzte einen Vertrag geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Haus- und Fachärzte am Vertrag teilnehmen, sodass Sie auch hier die Untersuchungen kostenlos in Anspruch nehmen können. Am besten fragen Sie Ihren Arzt, ob er bereits am Vertrag der TK teilnimmt.

Hinweis für Hessen: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen setzt diesen Vertrag nicht für Hausärzte um. Mit den Kinder- und Jugendärzten wurde ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, sodass die Untersuchungen auch hier für Sie kostenlos sind.

Termine

Die Früherkennungsuntersuchungen können Sie für Ihre Kinder zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen nutzen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Kind zum Kinderarzt gehen sollten.

Gesetzlich vorgesehene Untersuchungen

Toleranzgrenze

U1

unmittelbar nach der Geburt

keine

U2

3. bis 10. Lebenstag

3. bis 14. Lebenstag

U3

4. bis 5. Lebenswoche

3. bis 8. Lebenswoche

U4

3. bis 4. Lebensmonat

2. bis 4 ½. Lebensmonat

U5

6. bis 7. Lebensmonat

5. bis 8. Lebensmonat

U6

10. bis 12. Lebensmonat

9. bis 14. Lebensmonat

U7

21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren)

20. bis 27. Lebensmonat

U7a

34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren)

33. bis 38. Lebensmonat

U8

46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren)

43. bis 50. Lebensmonat

U9

60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)

58. bis 66. Lebensmonat

J1

im Alter von 13 Jahren

13. bis vollendetes 15. Lebensjahr

Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen der TK

U10

im Alter von 7 bis 8 Jahren

keine

U11

im Alter von 9 bis 10 Jahren

keine

J2

im Alter von 16 bis 17 Jahren

keine

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Die Ergebnisse der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder trägt der Kinderarzt in das gelbe Untersuchungsheft ein. Dieses Heft erhalten Sie nach der Entbindung im Krankenhaus oder von Ihrem Kinderarzt.

Für die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen gibt es ein besonderes grünes Checkheft des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, das Ihnen Ihr Kinderarzt ausstellen kann.