Digitale Pflege-Anwendungen (DiPA)
Pflegebedürftige Personen können digitale Angebote nutzen, die sie oder ihre Angehörigen im Pflege-Alltag zu Hause unterstützen, und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Zurzeit prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welche Angebote zugelassen werden können. Mit den ersten DiPA wird ab Juni 2023 gerechnet.



Das Wichtigste im Überblick
- Ab Juni 2023: Passendes Angebot aussuchen
- Übernahme der Kosten beantragen - maximal 50 Euro monatlich
- Kosten erstatten lassen