Planen, Kosten klären, behandeln lassen, abrechnen - so läuft es rund mit dem Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz:
Weitere Details
1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen
Wenn eine Zahnersatz-Behandlung ansteht, dokumentiert Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz in einem sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Dieser Behandlungsplan muss uns vor Beginn der Behandlung übersandt werden.
2. Heil- und Kostenplan von der TK genehmigen lassen
Seit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. In den meisten Fällen erhält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Rückmeldung über die Höhe unseres Zuschusses noch am gleichen Werktag. Eine entsprechende Information geht per Post auch an Sie, künftig auch an Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK".
Ihre zahnärztliche Praxis nimmt noch nicht an dem elektronischen Verfahren teil? Dann senden Sie uns den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Vom Bonusheft reicht auch eine Kopie. Wir prüfen den Heil- und Kostenplan und setzen den Festzuschuss fest. Dabei wird Ihr Bonus, den Sie durch regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen erworben haben, gleich berücksichtigt.
Den bewilligten Heil- und Kostenplan bekommen Sie anschließend mit den eingereichten Unterlagen zurück. Er ist ein halbes Jahr gültig, vereinbaren Sie daher zeitnah einen Termin bei Ihrer zahnärztlichen Praxis und legen Sie dort den Heil- und Kostenplan vor.
Gutachten vor der Kostenzusage
Manchmal schalten wir vor einer Kostenzusage für einen Zuschuss einen Gutachter oder eine Gutachterin ein. Dann wird zum Beispiel geprüft, ob eine geplante Behandlung sinnvoll und wirtschaftlich ist. In die Behandlung eingreifen darf die Gutachterin oder der Gutachter nicht. Sie können aber Vorschläge über mögliche Alternativen zum Behandlungsplan machen.
3. Zusatzversicherung informieren
Haben Sie eine Zusatzversicherung, kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrem Anbieter einzureichen.
4. Behandlung
Die Behandlung darf erst beginnen, wenn die TK den Heil- und Kostenplan genehmigt hat. Ergibt sich während der Behandlung ein anderer Zahnbefund, muss die Zahnarztpraxis einen neuen, geänderten Heil- und Kostenplan ausstellen und bei uns einreichen.
5. Abrechnung
Rechnet Ihre zahnärztliche Praxis den Festzuschuss, den wir mit der Genehmigung des Heil- und Kostenplans zugesagt haben, über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der TK ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin eine separate Rechnung.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Anbieter ein. Als Kundin oder Kunde unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich den Leistungsantrag für die Zusatzversicherung gleich herunterladen: www.envivas.de/leistungsantrag.
Sofern Sie sich für eine Zahnersatzversorgung entscheiden, welche Sie nach Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin im vollen Umfang vorerst selbst zu tragen haben, reichen Sie die Abschluss-Rechnung und Labor-Rechnungen anschließend bei uns zur Erstattung ein. Am bequemsten geht das in "Meine TK" oder in der TK-App: