Pflegebedürftige Personen können digitale Angebote nutzen, die sie oder ihre Angehörigen im Pflege-Alltag zu Hause unterstützen, und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Zurzeit prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welche Angebote zugelassen werden können. Mit den ersten DiPA wird ab dem 3. Quartal 2024 gerechnet.
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Das Wichtigste im Überblick
Voraussichtlich ab Mitte des Jahres: Passendes Angebot aussuchen
Übernahme der Kosten beantragen - maximal 50 Euro monatlich