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Sind Sie weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, bleiben Sie bei uns versichert.

Weitere Details

Studium in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigtem Königreich

Das Gleiche gilt, wenn Sie statt in Deutschland ausschließlich an einer Hochschule in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich immatrikuliert sind und Ihren Wohnsitz weiter in Deutschland behalten.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der TK-Gesundheitskarte erhalten Sie vor Ort alle medizinisch notwendigen Leistungen, als wären Sie dort versichert. 

Erst wenn Sie in einem dieser Länder eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen, endet Ihre Versicherung bei uns und Sie müssen sich im Beschäftigungsstaat versichern.

Studium außerhalb der EU-, EWR-Staaten, der Schweiz und des Vereinigten Königreiches

Sind Sie in Deutschland nicht mehr immatrikuliert, müssen Sie sich unter Umständen in Ihrem Studienland versichern - zum Beispiel bei einer privaten Versicherung dort.

Wir informieren Sie gern, ob es für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Ausland sinnvoll ist, sich bei der TK freiwillig zu versichern. So sind Sie beispielsweise bei Besuchen in Deutschland und auch einer späteren Rückkehr abgesichert. Sie erreichen unser Fachzentrum für Mitgliedschaft und Beiträge montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 10 10.

Zusatzschutz

Trotzdem lohnt es sich in beiden Fällen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese deckt (zusätzliche) Kosten der Behandlungen im Ausland. Mit unserem Kooperationspartner, der Envivas Krankenversicherung AG, haben wir das passende Angebot für Sie. Welcher Tarif für Sie am besten ist, erfahren Sie mit unserem Tarifberater Reise .