Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Behandlungen im Ausland einzureichen.

Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Behandlungen und Leistungen im Ausland. Kosten für Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Selbstbehalte der PKV sind von Ihnen zu tragen.

Voraussetzungen:

  • Die Behandlung fand in Europa oder einem Abkommensstaat statt.
  • Die Kosten wären auch in Deutschland übernommen worden.
  • Es handelte sich um eine private Auslandsreise.

Wir benötigen von Ihnen:

  • die Rechnung der Leistung
  • bei Arzneimitteln das Rezept. Haben Sie im Ausland ein E-Rezept erhalten benötigen wir hiervon eine Kopie oder einen Nachweis, dass ein E-Rezept ausgestellt wurde.
  • Quittung, Kassenbon oder Kontoauszug bei Gesamtkosten über 500 Euro
  • ggf. Erstattungsbeleg Ihrer privaten Zusatzversicherung

Bitte beachten Sie, dass einige gezielte Auslandsbehandlungen vorab von der TK genehmigt werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen und alle Behandlungen, denen die TK auch in Deutschland vor Beginn zustimmen muss, wie zum Beispiel Zahnersatz.

Behandlung im Ausland – Rechnung einreichen