China bleibt weltweit für Deutschland wichtigster Handelspartner. Trotz vorübergehender Beeinträchtigungen der Lieferketten durch die Corona-Pandemie und geopolitischer Ereignisse führen deutsche Unternehmen ihr Engagement fort. Lesen Sie, welche drei Neuerungen es zu den Themen Visum und Steuer gibt.

Eine PwC-Studie von 2023 zeigt, dass die Mehrheit der 180 befragten deutschen Unternehmen ihre Präsenz auf dem chinesischen Markt beibehalten wird. Nur sechs Prozent erwägen Teilabzüge und ein Prozent den kompletten Rückzug. 

Was ist neu, wenn Sie Expats in die Volksrepublik China entsenden?

Visumfreie Einreise 

Seit dem 1. Dezember 2023 brauchen deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen für geschäftliche, touristische, Besuchs- und Transitreisen kein Visum mehr. 

Voraussetzung: Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Ausnahme: Inhaber eines Dienstpasses brauchen weiterhin ein Visum. Diese Regelung bleibt vorerst bis zum 30. November 2024 in Kraft.

Sie sind unsicher, was auf Ihre Expats zutrifft? 

Das Auswärtige Amt empfiehlt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen, sich bei Fragen mit der chinesischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen. 

Es wird dort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beispielsweise eine Visumpflicht bestehen bleibt, wenn die Reisezwecke über die oben genannten hinausgehen, der Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und kein Dienstpass vorliegt. In solchen Fällen ist für die Einreise in die Volksrepublik China ein Visum notwendig.

Keine Fingerabdrücke 

Ein Visum beantragen Ihre Entsendeten beim Visa-Application-Center - aber ohne Fingerabdruck: Nach einer Neuregelung der chinesischen Regierung müssen für folgende Visumkategorien bei einer ein- oder zweimaligen Einreise keine Fingerabdrücken mehr abgegeben werden:

  • Geschäftsvisa (M)
  • Touristen- und Besuchervisa (L)
  • Angehörigenvisa (Q2)
  • Crewvisa (C)
  • Transitvisa (G)

Die Maßnahme zur vereinfachten Einreise, die ursprünglich vom 8. August 2023 bis zum 31. Dezember 2023 galt, wurde um ein Jahr verlängert.

Steuererleichterungen für Expats bis 2027 verlängert

Ausländische Arbeitskräfte in China können bei der Einkommensteuer bestimmte Steuerbefreiungen für weitere vier Jahre zu nutzen. 

Im chinesischen Einkommensteuerrecht gab es bisher verschiedene steuerfreie Zuwendungen für ausländische Arbeitskräfte, wie Schulgeld für Kinder oder Wohngeld. Die ursprünglich bis zum 1. Januar 2022 vorgesehene Übergangszeit für diese Freibeträge wurde nun bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Auch der jährliche Bonus für Steueransässige wird nun zu dem zu versteuernden Einkommen gezählt.

Gut zu wissen für Ihre Expats

China zeichnet sich durch eine einzigartige Geschäfts- und Arbeitskultur aus. Es ist wichtig, die lokalen Gepflogenheiten zu verstehen und sich entsprechend anzupassen. 

Um reibungslose Arbeitsbeziehungen zu fördern und mögliche Konflikte oder Enttäuschungen seitens Ihrer entsandten Mitarbeitenden zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese rund um den Auslandseinsatz zu unterstützen. In unserem Artikel "Wenn Auslandseinsätze scheitern: Ursachen und Kosten" haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen, wie Sie Ihre Beschäftigten optimal begleiten und so einen Abbruch vorbeugen können

Tipp: Im Merkblatt "Arbeiten in China" auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung.

Konkrete Informationen zu chinesischen Arbeitsvisa erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen in China.

Mehr Infos

In unserer Länderübersicht finden Sie praktische Tipps und weiterführende Links zu Entsendungen in die Volksrepublik.