In unserer Serie zum Thema "Entsendung" geht es dieses Mal um Spanien und Portugal - beides wichtige Handelspartner für Deutschland und umgekehrt. Zu beachten sind in beiden Ländern vor allem die rechtzeitige Meldung bei den Behörden vor Ort und eine gültige A1-Bescheinigung. 

Spanien

Die deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen sind traditionell äußerst eng. Spanien als Wirtschaftsstandort ist für deutsche Unternehmen sehr wichtig. Mehr als 2.000 deutsche Unternehmen sind in Spanien tätig. Als Ursprungsland spanischer Importe liegt die Bundesrepublik laut Germany Trade & Invest (GTAI) auf Platz eins und ist nach Frankreich Zielland Nummer zwei für spanische Exporte.

Meldepflicht

Wenn Sie vorhaben, Mitarbeitende nach Spanien zu entsenden, sollten Sie diese vor Beginn der Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde anmelden. Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht erst ab einer Einsatzdauer von acht Tagen. 

Auf der Internetseite der spanischen Regierung erhalten Sie ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) in englischer Sprache.

Für die Dauer der Entsendung muss eine Kontaktperson benannt werden, die der spanischen Arbeitsinspektion während der gesamten Entsendung als erster Ansprechpartner dient und Ihr Unternehmen bei allen Entsendeangelegenheiten vor Ort vertritt.

Bei Missachtung der Meldepflichten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 6.250 Euro. 

Sozialversicherung 

Wenn Sie Mitarbeitende nach Spanien entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung  erfüllt sind. Einen entsprechenden Nachweis darüber erhalten Sie, indem Sie im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. 

Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.

Weitere Informationen zu Entsendungen nach Spanien

Weitere Einzelheiten zur Entsendung von Mitarbeitenden nach Spanien können Sie dem Merkblatt "Arbeiten in Spanien" auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) entnehmen.

Bei unternehmerischen Aktivitäten steht die Deutsche Handelskammer für Spanien zur Seite.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen des Auswärtigen Amts.

Portugal

Zahlreiche deutsche Unternehmen verfügen in Portugal über Produktionsstandorte, an denen in der jüngsten Vergangenheit nach Informationen des Auswärtigen Amts viele hoch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen wurden. 

Meldepflicht

Mitarbeiterentsendungen nach Portugal unterliegen der portugiesischen Meldepflicht. Entsprechende Informationen hierzu sowie das Entsendeformular für Ihre Mitarbeiter finden Sie als Arbeitgeber auf der Internetseite der Arbeitsbehörde ACT  in englischer Sprache. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen.

Die portugiesischen Rechtsvorschriften sehen außerdem vor, dass Arbeitgeber eine Kontaktperson für die Dauer der Entsendung benennen muss. Diese dient als Ansprechpartner für die Behörden und muss auf Verlangen Nachweise über die in Portugal ausgeübten Tätigkeiten und Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, Nachweise der Lohnauszahlung und Sozialversicherung vorlegen. 

Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende nach Portugal, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Einen entsprechenden Nachweis darüber erhalten Sie, indem Sie im Vorfeld in elektronischer Form einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

In unseren FAQ finden Sie viele wichtige Informationen zum Thema "A1-Bescheinigung".

Weitere Informationen zu Entsendungen nach Portugal

Auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Portugal" mit weiteren Einzelheiten zur Entsendung von Mitarbeitenden nach Portugal.

Umfangreiche Informationen zur Erwerbstätigkeit in Portugal bietet die Deutsche Botschaft in Lissabon.

Die Deutsch-Portugiesische Handelskammer steht zu Fragen rund um die unternehmerischen Aktivitäten deutscher Firmen zur Verfügung.

Das Auswärtige Amt informiert Sie über aktuelle Hinweise zu Reisen nach Portugal.