Entsendung: Auslandsreisekosten 2023
Das Finanzministerium hat die neuen Auslandspauschalen für 2023 bekanntgegeben.
Mit dem Schreiben vom 23. November 2022 (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :004) hat das Bundesministerium für Finanzen neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland und doppelten Haushaltsführungen im Ausland bekanntgemacht. Diese gelten ab dem 1. Januar 2023. Das Schreiben enthält die Übersicht über die ab 1. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland ab Seite 4.
Auslandspauschalen: Was gilt wann?
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) weiterhin Folgendes:
- Bei einer Anreise vom Inland ins Ausland ohne Tätigwerden ist die Verpflegungspauschale des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr erreicht wird.
- Bei einer Rückreise vom Ausland ins Inland ist die Verpflegungspauschale des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Übersee- und Außengebiete
Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien; die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname.
Für die im BMF-Schreiben nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.
Die Pauschalen für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug muss der Mitarbeiter die tatsächlichen Übernachtungskosten nachweisen. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug und für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Rechtliche Fragen: Hinweis auf Reisekostenerlass
Der Erlass zu den Auslandspauschalen verweist an mehreren Stellen auf das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten vom 25. November 2020. Dort sind die rechtlichen Grundlagen für die Reisekosten erläutert. Das überarbeitete Schreiben enthält unter anderem die neuere BFH-Rechtsprechung sowie die aktuellen Verpflegungspauschalen und weitere Hinweise zu Reisen im Inland.