Der aktuelle Gesetzentwurf für ein modernisiertes Einwanderungsrecht fußt auf drei Säulen. Neben der Qualifikation sollen Berufserfahrung und persönliches Potenzial stärker in den Fokus rücken und so noch mehr Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland ebnen. 

Säule 1: Fachkräfte 

Qualifikation

Wichtigste Voraussetzung für die Erwerbseinwanderung soll weiter die Qualifikation bleiben. Um auf diesem Weg einen größeren Personenkreis zu erreichen, sind Lockerungen der bisherigen Bedingungen geplant. So soll die "Blaue Karte EU" (EU Blue Card) künftig für mehr internationale Fachkräfte zugänglich werden. 

Unter anderem sind diese Lockerungen geplant: 

  • Die Mindestverdienstgrenze wird gesenkt. 
  • Den Zugang zur EU Blue Card haben auch Personen ohne Hochschulabschluss (aber mit dreijähriger Berufsausbildung).
  • Die EU Blue Card sollen auch IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss erhalten. Vorausgesetzt, sie können bestimmte Qualifikationen vorweisen.

Hintergrund EU Blue Card 

Die "Blaue Karte EU" (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel, mit dem Menschen aus Drittstaaten in der EU arbeiten dürfen. Ursprünglich hatten nur Akademiker mit einem bestimmten Mindestgehalt Zugang zur Blue Card. 2021 einigten sich die EU-Staaten auf eine Reform der Blue Card-Richtlinie, um mehr qualifizierte Arbeitskräfte anzusprechen. Die geplanten Änderungen in Deutschland entsprechen der reformierten EU-Richtlinie.  

Größerer Spielraum für Unternehmen

Neu und für Arbeitgeber interessant ist zudem: Internationale Fachkräfte sollen künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen. Unternehmen erhalten dadurch einen größeren Spielraum, in welcher konkreten Position sie eine aus dem Ausland gewonnene Fachkraft tatsächlich einsetzen. Beispiel: Eine Kauffrau für Büromanagement könnte dann auch in der Logistik als Fachkraft eingesetzt werden. 

Säule 2: Berufserfahrung 

Die zweite Säule des Gesetzentwurfs nimmt die Berufserfahrung in den Blick. Damit soll die Einwanderung auch für Personen möglich werden, die eine zweijährige Berufsausbildung absolviert und dann mindestens zwei Jahre Erfahrung gesammelt haben. 

Anerkennungspartnerschaft

Die Voraussetzung, dass der Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird, soll entfallen. Dies soll gelten, wenn ein Mindestgehalt erreicht wird oder eine Tarifbindung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, könnten Arbeitgeber und die künftige Fachkraft eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft eingehen. Anders als zuvor sollen Arbeitskräfte aus Drittstaaten damit sofort, also noch vor der Berufsanerkennung, in Deutschland beschäftigt werden dürfen.

Säule 3: Persönliches Potenzial

Chancenkarte: Punktesystem zeigt Potenzial von Arbeitssuchenden

Personen ohne Arbeitsvertrag sollen sich künftig mit der neu geschaffenen Chancenkarte zwecks Arbeitssuche bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten dürfen. Ihr Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt soll anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Kriterien sind unter anderem Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Deutschlandbezug, Alter sowie gegebenenfalls Potenziale mitziehender Ehe- bzw. Lebenspartner. 

Für Arbeitgeber gut zu wissen: Bewerberinnen und Bewerber, die mit der Chancenkarte einreisen, sollen bis zu zwei Wochen auf Probe beschäftigt werden dürfen. 

Kurzzeitige Beschäftigung bei großem Bedarf

Für tarifgebundene Unternehmen ist eine weitere Erleichterung geplant: Wenn der Bedarf groß ist, können sie eine bestimmte Anzahl von internationalen Arbeitskräften acht Monate lang in Deutschland beschäftigen - unabhängig von deren Qualifikation.

Mehr Details und praktische Hilfen 

Der Gesetzentwurf sowie verschiedene Stellungnahmen der Verbände stehen auf den Seiten des Bundesinnenministeriums  zum Download bereit.

Praxistipps, Hintergrundinfos sowie einen Webinar-Mitschnitt zur Rekrutierung, Beschäftigung und Integration internationaler Fachkräfte finden Arbeitgeber unter anderem auf den Seiten des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA).