Was ist die JAEG?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung genannt. Der Betrag der JAEG wird jährlich neu festgelegt.

Beschäftigte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ("krankenversicherungsfrei"), wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die aktuelle Entgeltgrenze übersteigt.

Um festzustellen, ob Ihre Beschäftigten versicherungspflichtig oder -frei sind, müssen Sie jährlich prüfen, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt die JAEG überschreitet. Dabei handelt es sich um eine Prognose. Sie muss möglichst realistisch abbilden, welche Einnahmen im Folgejahr erwartet werden.

Was ist die besondere JAEG? Und für wen gilt sie?

Seit 2003 gibt es 2 Grenzwerte: die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.

2024 liegt die besondere JAEG bei 62.100 EUR (2023: 59.850 EUR). Diese Grenze ist eine Bestandsschutz-Regelung für bestimmte Fälle: Sie gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 die JAEG des Jahres 2002 überschritten hatten und bei einer privaten Krankenversicherung oder in einer privater Krankheitskosten-Vollversicherung (d. h. der komplette Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen ist abgedeckt) versichert waren.

Für wen gilt die allgemeine JAEG?

Die allgemeine JAEG gilt für alle anderen Beschäftigten. 2024 beträgt sie 69.300 EUR (2023: 66.600 EUR).

Wie wirkt sich die JAEG auf eine Beschäftigung aus?

Wichtig ist, ob das Gehalt der beschäftigten Person von Anfang an über der JAEG liegt (z. B. gleich bei der Neueinstellung) oder ob sie im Laufe der Beschäftigung über die JAEG kommt. (z. B. durch eine Gehaltserhöhung).

Liegt das Gehalt von Beschäftigungsbeginn an regelmäßig über der JAEG? Dann ist die Person auch von Anfang an krankenversicherungsfrei.

Verdient die Person erst im Laufe der Beschäftigung (z. B. mitten im Kalenderjahr) mehr als die JAEG? Dann gelten diese beiden Bedingungen:

  • Die Krankenversicherungspflicht endet nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem die JAEG überschritten wird.
  • Das Gehalt muss auch die JAEG des Folgejahres überschreiten.

Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt dazu? Und was nicht?

Regelmäßige Zahlungen

Zum Jahresgehalt gehört alles, was regelmäßig gezahlt wird. Also das laufende Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gewährt werden.

Dazu können auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören, wenn ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht oder wenn diese als wiederholt freiwillige Leistung (betriebliche Übung) gezahlt werden.

Kein Arbeitsentgelt

Nicht zum Jahresentgelt gehören die Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV oder der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind. 

Auch Entgeltbestandteile, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, gehören nicht dazu.

Überstunden

Unregelmäßige Bezüge wie z. B. Überstundenvergütungen, die nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können, zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Werden sie allerdings pauschal abgegolten (also auch gezahlt, wenn keine Überstunden anfallen), gehören sie zum regelmäßigen Jahresentgelt.

Variable Entgeltbestandteile

Variable Entgeltbestandteile werden häufig individuell leistungsbezogen oder abhängig vom Unternehmenserfolg gezahlt. Dann zählen sie auch nicht zum regelmäßigen Entgelt. Besteht aber Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil? Dann zählen sie dazu. Mehr Infos zu variablen Entgeltbestandteilen finden Sie in unserem Artikel .

Praxishilfe: Berechnung, Entscheidung, spezielle Fälle und Rechenbeispiele

Bei TK-Lex finden Sie neben der Rechtsgrundlage auch umfassende Infos zur Berechnung des Jahresarbeitsentgelts :

  • Wie gehen Sie bei schwankenden Gehältern vor?
  • Was ist bei mehreren Jobs?
  • Wann läuft die Versicherungspflicht ab? 
  • Wann tritt (wieder) Versicherungspflicht ein?
  • Was müssen Sie melden?

JAE-Rechner für Ihre Arbeitspraxis

Mit dem Jahresarbeitsentgeltrechner können Sie das regelmäßige Einkommen Ihrer Beschäftigten ganz leicht berechnen.

Mehr Infos

  • Für den schnellen Überblick: Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht und -freiheit finden Sie in unserer FAQ .
  • Praktische Beispiele und ausführliche Infos: Möchten Sie wissen, was auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) angerechnet wird und wann Sie das JAE vorausschauend berechnen müssen? Oder was Sie beim Über- oder Unterschreiten des JAE machen müssen? Dann hilft Ihnen unserer Beratungsblatt zum Thema Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit (PDF, 230 kB) .