Für viele krankenversicherungsfreie Beschäftigte muss der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen - aber nicht für alle. Wenn Ihr Arbeitnehmer zum Beispiel wegen einer längeren Krankheit Krankengeld erhält oder wenn er einen unbezahlten Urlaub nimmt, brauchen Sie den Zuschuss nicht zu zahlen.
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Für den Beitragszuschuss ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Zuschuss fällt nur für Zeiten an, für die Sie dem Beschäftigten Entgelt zahlen müssen.
Mehr zum Beitragszuschuss finden Sie bei TK-Lex.