Ja, und zwar wenn Beschäftigte wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht (mehr) pflichtversichert sind oder von der Pflichtversicherung befreit und stattdessen privat versichert sind. Dann erhalten sie vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Die Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar.

Weitere Details

Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum privaten bzw. freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag ergeben sich aus den folgenden Paragraphen:

Freiwillige Versicherung bei Überschreiten der JAEG

Die oben genannte "Verdienstgrenze" heißt korrekterweise Jahresarbeitsentgeltgrenze , abgekürzt JAEG. Sie wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt.