Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Maximal fällt der Höchstzuschuss an, den er auch einem freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter zahlen würde. Für das Jahr 2023 beträgt der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte maximal 403,99 Euro pro Monat.

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Wichtig zu wissen 

Enthält die private Krankenversicherung Leistungen, die nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, bleibt dieser Teil für die Berechnung des Beitragszuschusses unberücksichtigt.

Wenn Sie mehr zahlen als gesetzlich gefordert

Wenn Sie einen höheren Zuschuss zahlen als gesetzlich gefordert - zum Beispiel, indem Sie auch den Arbeitnehmerbeitrag übernehmen -, gilt das als Arbeitsentgelt. 

Das bedeutet: Der Arbeitnehmer muss diese zusätzlichen Zahlungen versteuern. Außerdem fallen Beiträge zur Sozialversicherung an, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht schon überschritten wurden.