Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn der privat versicherte Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Details
Diese drei Voraussetzungen müssen nach § 257 SGB V außerdem erfüllt sein:
Voraussetzung 1: Versicherungsbescheinigung
Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen, in der die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre erneuert werden.
Voraussetzung 2: Versicherungsleistungen
Die Leistungen müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Es ist dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter mit seiner Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten vereinbart hat.
Voraussetzung 3: Familienangehörige
Auch die Familienangehörigen müssen mit solchen Leistungsansprüchen privat krankenversichert sein.
Wichtig zu wissen
Enthält die private Krankenversicherung Leistungen, die nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, brauchen Sie für diesen Teil keinen Beitragszuschuss zu zahlen.
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