Ostern, Pfingsten & Co.: Wie berechnet man die SV-Beiträge aus Feiertagszuschlägen?
Ab April häufen sich wieder die Feiertage. Wer an diesen Tagen arbeitet, kann sich auf die Feiertagszuschläge freuen. Doch wie rechnen Arbeitgeber die Zuschläge sozialversicherungsrechtlich korrekt ab?
Zuschläge zur Arbeit an Feiertagen, die zusätzlich zum eigentlichen Entgelt gezahlt werden, sind in ihrer Höhe nicht gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer haben - anders als bei Nachtzuschlägen - außerdem keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Sie werden stattdessen zum Beispiel per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Bis zu bestimmten Grenzen sind Sonn- und Feiertagszuschläge außerdem steuerfrei.
In der Sozialversicherung gilt eine abweichende Grenze: Nach § 1 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) müssen Zuschläge zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet werden, wenn der Grundlohn, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt.
Liegt der Stundengrundlohn über der Grenze von 25 Euro, werden die Zuschläge demnach teilweise beitragspflichtig. Denn die Grenze stellt einen Freibetrag dar: Es muss also nur der Teil des Zuschlags hinzugerechnet werden, der auf dem Betrag beruht, der die 25 Euro übersteigt. Es wird nicht der gesamte Feiertagszuschlag beitragspflichtig.
Die Berechnung ganz leicht nachvollziehen
Anhand eines Beispiels lässt sich die Berechnung nachvollziehen:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet am Pfingstmontag für die Dauer von sechs Stunden. Als Grundlohn erhält sie einen Satz von 26 Euro pro Stunde, der Zuschlag beträgt 150 Prozent, also 39 Euro pro Stunde. Da der Grundlohn über der Grenze liegt, ist der Feiertagszuschlag nicht vollständig beitragsfrei, sondern muss teilweise herangezogen werden.
Geht man von der Freibetragsgrenze von 25 Euro pro Stunde aus, ist ein Zuschlag von 150 Prozent bis max. 37,50 Euro beitragsfrei (25 Euro x 150% = 37,50 Euro).
Der Zuschlag der Arbeitnehmerin beträgt an dem Pfingstmontag 6 x 39 Euro = 234 Euro. Beitragsfrei wäre ein Zuschlag von maximal 225 Euro (6 x 37,50 Euro = 225 Euro). Den beitragsfreien Maximalzuschlag zieht man vom gezahlten Zuschlag ab: 234 Euro ‒ 225 Euro = 9 Euro.
Der Zuschlagsanteil von 9 Euro muss also zum beitragspflichtigen Entgelt hinzugerechnet werden.
Keine Freigrenze in der Unfallversicherung
Für die Unfallversicherung gilt das Vorgehen übrigens nicht: Dort ist immer der gesamte Zuschlag beitragspflichtig, ohne Freigrenze.
Wann werden Zuschläge gezahlt?
Feiertagsarbeit liegt vor, wenn die Beschäftigten zwischen 0 Uhr und 24 Uhr des Feiertags arbeiten. Sie erstreckt sich noch auf den Folgetag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Feiertagsarbeit am Feiertag selbst begonnen wurde.
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonn- oder Feiertagszuschläge. Stattdessen gelten anderen Ausgleichsregeln, z.B. müssen Ersatzruhetage gewährt werden. Der Anspruch auf Sonn- oder Feiertagszuschläge kann aber durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung entstehen oder er kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Was gilt, wenn der Feiertag auf einem Sonntag liegt?
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Feiertagszuschläge, dann entstehen diese nur bei gesetzlichen Feiertagen. Am Ostersonntag hängt dies beispielsweise davon ab, ob er im jeweiligen Bundesland als gesetzlicher Feiertag gilt oder nicht. Natürlich können auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge festlegen, dass am Ostersonntag der Feiertagszuschlag gezahlt wird.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einem Jahr auf einen Sonntag, löst er den Feiertagszuschlag aus (sofern Zuschläge gezahlt werden). In diesem Jahr betrifft das zum Beispiel den 1. Mai: Dieser fällt 2022 auf einen Sonntag.
An diesem speziellen Sonntag kann für das Heranziehen der steuerlichen Freigrenze nur eine der beiden Zuschlagsarten verwendet werden: Man kann also nicht etwa einen Sonntagszuschlag in Höhe von 50 Prozent mit einem Feiertagszuschlag in Höhe von 100 Prozent zusammenzählen und insgesamt 150 Prozent Zuschläge steuerfrei abrechnen. Stattdessen wird der (in der Regel) höhere Feiertagszuschlag für die Nutzung der Steuerfreigrenze herangezogen.
Welche Feiertage gelten in den einzelnen Bundesländern?
Eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage in den einzelnen Bundesländern finden Sie zum Beispiel beim DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund) oder in unserem Terminkalender auf TK-Lex.