Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023
Zum 1. Juli 2023 steigen wieder die Pfändungsfreigrenzen. Praktisch für Sie: Hier finden Sie die Links zur Tabelle - mit den Werten für 2022 und 2023.
Noch bis zum 30. Juni 2023 liegt der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Im Bundesgesetzblatt wurde nun veröffentlicht, dass dieser Betrag am 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht wird.
Zum Hintergrund: Die Pfändungsfreigrenzen steigen, da innerhalb des Steuerentlastungsgesetzes auch der steuerliche Grundfreibetrag das Steuerjahr 2023 auf 10.908 Euro gestiegen ist (Steuerjahr 2022: 10.347 Euro).
Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirken kann: Nettolohn und Unterhaltspflicht
Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können. Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein.
Das bedeutet: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht nur nach dem Nettolohn - entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag.
Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?
Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.
Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?
Nicht alle Anteile des Lohns dürfen gepfändet werden. Davon ausgenommen sind zum Beispiel: Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen. Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen. Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten (§ 850 ff. ZPO).
Die neuen Pfändungsfreigrenzen zum Download
Das Bundesjustizministerium führt die Werte aller pfändbaren Beträge ab Juli 2023 in einer umfangreichen Tabelle auf.
Eine kurze Info zur Tabelle: Pro Gehaltsstufe gelten bestimmte Pfändungsgrenzen - je nachdem für wie viele Angehörige eine Unterhaltspflicht besteht.
Pfändungsgrenzen bis zum 30. Juni 2023
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) können Sie die aktuell geltenden Pfändungsfreigrenzen herunterladen, zusammen mit der Broschüre "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen". Hier finden Sie auch hilfreiche Erklärungen, häufige Fragen und Antworten sowie die rechtlichen Grundlagen zum Thema.
Weitere Infos
Möchten Sie wissen, welche Fristen für Arbeitgeber gelten? Oder wann eine Lohnpfändung rechtmäßig ist? Dann helfen Ihnen unsere häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema weiter.
Und in TK-Lex finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema in der Übersicht Pfändung von Lohn und Gehalt.