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Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für 2026 stehen diese Werte fest:

Verpflegung

Der Monatswert ab 1. Januar 2026 beträgt 345 Euro.

Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten gelten 2026 diese Beträge:

  • Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich; 71,10 Euro monatlich
  • Mittag- oder Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich; 137,10 Euro monatlich
  • Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,50 Euro
  • Monatlicher Gesamtwert: 345 Euro

Unterkunft und Miete

  • Der Monatswert für 2026 liegt bei 285 Euro.
  • Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.

Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).

Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte - Änderung der SvEV

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. 

Sachbezugswerte für 2026