Die Sachbezugswerte 2026
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Referentenentwurf zur 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt: Dieser enthält u. a. die Sachbezugswerte für das Jahr 2026.
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für 2026 stehen diese Werte fest:
Verpflegung
Der Monatswert ab 1. Januar 2026 beträgt 345 Euro.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten gelten 2026 diese Beträge:
- Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich; 71,10 Euro monatlich
- Mittag- oder Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich; 137,10 Euro monatlich
- Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,50 Euro
- Monatlicher Gesamtwert: 345 Euro
Unterkunft und Miete
- Der Monatswert für 2026 liegt bei 285 Euro.
- Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.
Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).
Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte - Änderung der SvEV
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
Sachbezugswerte für 2026
- In unserer Übersicht finden Sie die Sachbezugswerte für 2026
- Hier finden Sie die für das Jahr 2026 geltende 16. Verordnung zur Änderung der SvEV.