Die geplanten Sachbezugswerte 2026
Der Referentenentwurf zur 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt vor: Er enthält die geplanten Sachbezugswerte für das Jahr 2026.
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die geplanten Werte sollen ab 1. Januar 2026 gelten, da dann auch die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft treten soll.
Für 2026 sind nach aktuellem Stand diese Werte geplant:
Verpflegung
Der Monatswert ab 1. Januar 2026 soll 345 Euro betragen.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten würden dann 2026 diese Beträge gelten:
- Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich; 71,10 Euro monatlich
- Mittag- oder Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich; 137,10 Euro monatlich
- Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,50 Euro
- Monatlicher Gesamtwert: 345 Euro
Unterkunft und Miete
- Der geplante Monatswert für 2026 liegt bei 285 Euro.
- Pro Kalendertag wären das 9,50 Euro.
Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).
Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte - Änderung der SvEV
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
Der Referentenentwurf für die 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Jahr 2026 steht auf der Seite des BMAS zur Verfügung. Dort können Sie auch über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren.
Sachbezugswerte für 2025
- In unserer Übersicht finden Sie die Sachbezugswerte für 2025 .
- Hier finden Sie die für das Jahr 2025 geltende 15. Verordnung zur Änderung der SvEV.