Nicht vergessen: UV-Jahresmeldungen und Lohnnachweise rechtzeitig abgeben
Mitte Februar ist es wieder so weit: Die UV-Jahresmeldungen müssen abgegeben werden. Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen.
Spätestens bis zum 16. Februar 2024 müssen Arbeitgeber bestimmte Meldungen zur Unfallversicherung (UV) elektronisch abgeben. Und zwar diese hier:
- Unternehmensnummer im Rahmen der Erstellung und Abgabe der Jahresmeldung zur Unfallversicherung
- Elektronischer Lohnnachweis für das Kalenderjahr 2023
Wichtig: Die Jahresmeldung muss für jeden Beschäftigten abgegeben werden, der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig ist - unabhängig von den Entgeltmeldungen zu den anderen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte.
Die 15-stellige Unternehmensnummer seit 2023
Zum 1. Januar 2023 haben alle Arbeitgeber in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine neue 15-stellige Unternehmensnummer für die gesetzliche Unfallversicherung erhalten.
Aufbau der Unternehmensnummer
Durch die neue Unternehmensnummer wurde die bisherige Mitgliedsnummer in der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Januar 2023 ersetzt. So wurden die verschiedenen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften vereinheitlicht.
Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. So setzen sich diese zusammen:
- Die Ziffern 1 bis 12 sind eine zufällige Ziffernfolge. Sie werden für den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben.
- Die Ziffern 13 bis 15 kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, erfolgt die Zuordnung in aufsteigender Nummerierung (001, 002, 003 usw.).
Automatische Ausstellung der Unternehmensnummer
Für neue Unternehmen wird bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit automatisch eine Unternehmensnummer durch die DGUV ausgestellt.
Weitere Informationen
Auf den Seiten der DGUV finden Sie Antworten und Beispiele zu häufig gestellten Fragen rund um die Unternehmensnummer.
Meldungen ohne Entgeltprogramm abgeben: Das SV-Meldeportal
Seit dem 4. Oktober 2023 können Arbeitgeber, die kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, die Meldungen über das neue SV-Meldeportal abgeben. Das Portal löst die bekannte Anwendung sv.net ab.
Informationen sowie den Zugang zum SV-Meldeportal finden Sie in unserer großen Übersicht sowie auf der Internetseite des SV-Meldeportals.