Wer früh umsteigt, profitiert: Für Arbeitgeber, die sich bis zum 30. Juni 2024 registrieren , ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei.

Die Anwendung sv.net wurde noch Ende 2023 von ca. 550.000 Arbeitgebern verwendet. Am 4. Oktober 2023 startete das neue SV-Meldeportal, das die Anwendung sv.net ablöst. Bis Ende 2023 liefen beide Anwendungen parallel in vollem Funktionsumfang. Seit 2. Januar 2024 gibt es Einschränkungen bei sv.net. Ende Juni 2024 wird die alte Anwendung dann endgültig abgeschaltet.

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge ausfüllen und abgeben. Und natürlich auch die Rückmeldungen der Krankenkassen erhalten. Das Angebot funktioniert als Ausfüllhilfe und ersetzt kein Lohnabrechnungsprogramm, weil es keine Berechnungen durchführt.

Das SV-Meldeportal bietet diese Funktionen

Online-Datenspeicher  

Der Online-Datenspeicher ist vor allem für kleine Unternehmen gedacht: Mit ihm können sie alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen, einschließlich der Entgeltdaten, zentral und sicher speichern. Die gespeicherten Daten können auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden.  

Benutzer registrieren 

Im neuen SV-Meldeportal sind die Registrierung und der Login für Arbeitgeber und Selbstständige nur mit einem ELSTER-Organisationszertifikat möglich. 

Neues Design und neue Benutzeroberfläche  

Die Benutzeroberfläche des SV-Meldeportals ist barrierefrei und für die Mehrsprachigkeit vorbereitet. Man kann das Portal sowohl am stationären PC als auch mobil über Tablet oder Smartphone benutzen - das Design passt sich dann automatisch an (responsive Design).  

Zeitplan zur Umstellung auf das neue Portal 

Das neue SV-Meldeportal steht seit dem 4. Oktober 2023 zur Nutzung bereit. Die bisherige Anwendung sv.net lief übergangsweise noch bis zum Ende 2023 in uneingeschränktem Leistungsumfang weiter.

Seit dem 2. Januar 2024 steht sv.net nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung. Ab Juli 2024 wird sv.net endgültig abgeschaltet. Mehr zum Zeitplan und zu den Funktionseinschränkungen finden Sie in unserem Artikel .

Für Arbeitgeber gibt es zahlreiche Arbeitshilfen auf der Seite der ITSG: zum Beispiel Erklärvideos rund um die Registrierung, die Mitarbeiterverwaltung und den Online-Datenspeicher.

Registrierung, Kosten & Co.: Alles Wichtige zum SV-Meldeportal 

In unseren FAQ aktualisieren wir regelmäßig alle Infos zum SV-Meldeportal - z. B. zur Registrierung, zu den Kosten und zu den Varianten.

Wie stelle ich A1-Anträge im SV-Meldeportal?

Über das SV-Meldeportal können Sie verschiedene A1-Anträge stellen. Welche das sind und was dabei noch wichtig ist, haben wir in 6 Schritten für Sie zusammengefasst. 

Kann ich das SV-Meldeportal auch ohne ELSTER-Organisationszertifikat nutzen?

Sind Sie selbstständig oder möchten das SV-Meldeportal nur für den Antrag und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen? Oder ist Ihr Firmensitz im Ausland? Dann brauchen Sie kein ELSTER-Organisationszertifikat, um sich beim SV-Meldeportal anzumelden. Seit Januar 2024 können Sie sich über das BundID-Konto beim SV-Meldeportal anmelden. Mehr Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten Bundesinnenministeriums.