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Mit Bildungsurlaub ist im Allgemeinen die kurzzeitige bezahlte Freistellung von Beschäftigten zur politischen oder beruflichen Weiterbildung gemeint. Die Bezeichnung kann je nach Bundesland variieren: Mal heißt es Bildungsurlaub, mal Bildungsfreistellung oder auch Bildungszeit.

Wie ist Bildungsurlaub geregelt?

Es gibt kein Bundesgesetz, das den Bildungsurlaub einheitlich in allen Bundesländern regelt. 

Stattdessen sind die Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen der einzelnen Länder festgelegt. Daher kann es durchaus regionale Unterschiede geben.

Mehr zu den Regelungen

Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer mit Infos zu Anspruch, Zweck, Obergrenze, Dauer und Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie bei TK-Lex unter dem Stichwort Bildungsurlaub .

Wer darf Bildungsurlaub nehmen?

Ein Recht auf Bildungsurlaub ist in fast allen Bundesländern festgelegt. Lediglich Bayern und Sachsen haben solche Vorschriften nicht. 

Insofern können unterschiedliche Personengruppen Bildungsurlaub beantragen. Meist sind dies Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte oder arbeitnehmerähnliche Personen.

Ob ein Anspruch besteht und für wen, regeln die Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Tätigkeitsschwerpunkt der Beschäftigung liegt.

Was wird als Bildungsurlaub anerkannt?

In der Regel werden Maßnahmen als Bildungsurlaub anerkannt, wenn sie der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen.

Teilweise werden sie auch genehmigt, wenn sie der Qualifikation für ein Ehrenamt dienen. Dies ist beispielsweise in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen oder Berlin der Fall.

Es können auch Maßnahmen möglich sein, die der kulturellen Bildung dienen, beispielsweise in Brandenburg.

Es kommt also immer auf die Vorgaben des Landesgesetzes und den konkreten Einzelfall an. Deswegen kann beispielsweise auch Yoga als berufliche Weiterbildung gelten: Das LAG Berlin-Brandenburg hat einen Yogakurs an der Volkshochschule (VHS) als Bildungsurlaub anerkannt (LAG Berlin-Brandenburg v. 11.04.2019. Az. 10 Sa 2076/18).

Dürfen Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Auch das ist abhängig vom Bundesland. In vielen Landesgesetzen gibt es zum Beispiel Ausnahmen für kleinere Betriebe: Wenn ein Betrieb nur wenige Mitarbeitende hat oder wenn schon eine gewisse Anzahl an Bildungsurlaubstagen überschritten wurde, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen.

Dazu drei Beispiele mit den Regelungen der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Hier darf der Arbeitgeber die Bewilligung der Bildungszeit aus betrieblichen Gründen verweigern, wenn im Betrieb weniger als zehn Personen beschäftigt sind (Azubis zählen nicht mit). Oder wenn 10 Prozent der jährlichen Gesamt-Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde.

Hessen 

Die Freistellung kann abgelehnt werden, wenn mehr als einem Drittel der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr der Bildungsurlaub bewilligt wurde.

Berlin

Arbeitgeber können die Freistellung ablehnen, wenn es zwingende betriebliche Belange gibt oder wenn andere Beschäftigte unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben. Für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gilt nochmal eine Sonderregelung.

Wie lange darf ein Bildungsurlaub dauern?

In den meisten Bundesländern darf die bezahlte Freistellung zur Bildung bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres betragen. Dies gilt bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Anspruch verringert sich entsprechend, wenn weniger Tage pro Woche gearbeitet werden. Für Auszubildende gelten teilweise Sonderregelungen.

Gibt es eine Wartezeit?

In vielen Fällen gilt auch eine Wartezeit. Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist also abhängig von der Beschäftigungsdauer der Person.

In den meisten Bundesländern beträgt die Wartezeit sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. In Baden-Württemberg sind es sogar zwölf Monate.

Was gilt sozialversicherungsrechtlich?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter und führt die Beiträge zur Sozialversicherung vom vollen Arbeitsentgelt ab.

Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht die Ausgaben für Kursgebühren, Lehrmittel, Fahrten oder Unterkunft.

Linktipp: Wo finde ich weitere Infos?

Eine Suchmaschine für Weiterbildungen und Infos zu den einzelnen Bundesländern finden Sie beim Infoweb Weiterbildung.