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Viele Wege führen nach Deutschland. Doch welchen Weg Ihre zukünftigen Fachkräfte einschlagen können, hängt vom Anlass der Einreise und der damit verbundenen Zulassungsbeschränkungen ab. 

Sozialversicherungsrechtlich gilt: Nur wer die Zulassungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel oder ein Visum erhält, darf bei einer deutschen Krankenversicherung angemeldet werden. 


 
AnlassZulassungsvoraussetzungen
Arbeiten (Fachkräfte)
  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des Abschlusses (gegebenenfalls Berufsausübungserlaubnis)
  • konkretes Jobangebot in Deutschland oder Arbeitsvertrag
  • Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Personen über 45 Jahre: Bruttojahresgehalt von mind. 48.300 EUR (im Jahr 2025) oder angemessene Altersvorsorge
Arbeiten ( Blaue Karte )
  • Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des Abschlusses (gegebenenfalls Berufsausübungserlaubnis)
  • konkretes Jobangebot oder Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Beschäftigungsdauer
  • Bruttojahresgehalt von mindestens 48.300 EUR, in Mangelberufen 43.759,80 EUR (Jahr 2025)
  • Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung plus Jobangebot oder Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt von 43.759,80 EUR (Jahr 2025) für IT-Spezialisten ohne formale Qualifikation 
Arbeiten (Berufserfahrene)
  • im Ausland staatlich anerkannte Qualifikation durch die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches  Bildungswesen (ZAB). Pro Antrag zahlen Sie 150 EUR.

    oder

  • eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) positiv geprüfte Berufsqualifikation der Kategorie A. Den Antrag stellen Sie bei der Außenhandelskammer (AHK), die den Berufsabschluss erteilt hat. Pro Antrag zahlen Sie 97 EUR.
  • mindestens 2 Jahre qualifizierte Berufserfahrung im angestrebten Beruf
  • konkretes Jobangebot oder Arbeitsvertrag mit Gehalt von mindestens 43.470 EUR (Jahr 2025) - mögliche Ausnahmen bei Tarifverträgen
  • IT-Kräfte mit Berufserfahrung: Nachweis der Qualifikation entfällt
  • Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Anerkennungsbescheid mit Auflagen: Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder Ablegung einer Prüfung
  • gegebenenfalls Anmeldebestätigung über geeignete Qualifizierungsmaßnahme oder Weiterbildungsplan
  • Deutschkenntnisse: mindestens Niveau A2
  • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Sperrkonto mit mindestens 1.091 EUR pro Monat (Jahr 2025))
  • Durchführung einer Qualifikationsanalyse: Anerkennungsbescheid entfällt
Anerkennungspartnerschaft
  • im Ausland staatlich anerkannter Abschluss: Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der ZAB beantragen. Pro Antrag zahlen Sie 150 EUR.
  • Deutschkenntnisse: mindestens Niveau A2
  • konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag
  • Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Fachkraft über die Durchführung des Anerkennungsverfahrens
  • Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Forschung
  • gültige Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit Forschungseinrichtung
  • gegebenenfalls weitere Finanzierung sichern (zum Beispiel Stipendium)
  • für Forschende muss ein monatlicher Betrag von 1.091 EUR über ein Sperrkonto nachgewiesen sein
Jobsuche ( Chancenkarte )
  • deutsche Qualifikation oder volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation

    oder

  • im Ausland staatlich anerkannte Qualifikation (digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)). Pro Antrag zahlen Sie 150 EUR.
  • oder
  • vom BIB positiv geprüfte Berufsqualifikation der Kategorie A. Den Antrag stellen Sie bei der Außenhandelskammer (AHK), die den Berufsabschluss erteilt hat. Pro Antrag zahlen Sie 97 EUR.

 

Wichtig: Für die digitale Auskunft und die Prüfung durch das BIB sind mindestens 6 Punkte im Punktesystem notwendig. Außerdem müssen diese Sprachkenntnisse nachgewiesen werden: Deutsch auf mindestens Niveau A1 oder Englisch auf mindestens Niveau B2. In allen Fällen muss ein Finanzierungsnachweis durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erbracht werden. 
 

Sie möchten mehr über die jeweilige Aufenthaltserlaubnis nach Einreise wissen?

Weitere Infos über den Beantragungsprozess, den passenden Aufenthaltstitel und die Regelungen zum Familiennachzug finden Sie in diesem Merkblatt der Bundesregierung.

Sie haben ausländische Fachkräfte gefunden? So können Sie abkürzen

Nutzen Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren ( § 81a AufenthG ). Es kann das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag deutlich verkürzen.

Auf der Website der Plattform Make it in Germany werden Sie in 7 Schritten durch das Verfahren geführt. Dort finden Sie auch eine Anleitung zum Download.

Hinweis: In manchen Ländern kann es aufgrund steigender Antragszahlen in den deutschen Botschaften zu Engpässen - und somit zu Verzögerungen - in der Termin- und Visumvergabe kommen. 

Tipp: Klarheit dank Anerkennungs-Finder

Im Informationsportal Anerkennung in Deutschland der Bundesregierung können Sie schnell herausfinden, ob in Ihrem konkreten Fall ein Anerkennungsverfahren sinnvoll ist, ob der Beruf reglementiert ist und was ein deutscher Referenzberuf ist. Rufen Sie dafür einfach den Anerkennungs-Finder auf.