Blaue Karte EU - Regeln für Fachkräfte in Deutschland und der EU
Seit der Reform 2023 wurde die Blaue Karte EU (EU Blue Card) deutlich attraktiver für akademische Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland: Niedrigere Verdienstgrenzen, ein erweiterter Personenkreis und einfachere Regeln für den Familiennachzug. Wir fassen die Vorteile für Sie zusammen.
Was ist die Blaue Karte EU? Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Hochschulabsolvent:innen und hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten.
Das Ziel: Den Zugang zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte erleichtern.
Dank der Reform von 2023 können jetzt mehr Menschen eine Blue Card beantragen - auch Berufseinsteiger:innen und IT-Spezialist:innen ohne Hochschulabschluss.
Aktuelle Gehaltsgrenze 2025
- Regelberufe: Mindesteinkommen von 48.300 EUR brutto pro Jahr
- Mangel- und Engpassberufe: nur 43.759,80 EUR brutto pro Jahr
Übrigens: Die Gehaltsschwellen für den Erhalt der Blauen Karte EU wurden innerhalb der Reform deutlich gesenkt.
Die Mindestverdienstgrenze für Regelberufe beträgt 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung . Bei Mangel- oder Engpassberufen ist die Gehaltsschwelle sogar noch niedriger: Für diese Berufe liegt sie bei 45,3 Prozent der BBG.
Wer kann die Blaue Karte EU beantragen?
2023 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um diese Gruppen erweitert:
- Berufseinsteiger:innen: Hochschulabschluss innerhalb der letzten 3 Jahre (zum Zeitpunkt der Beantragung der Blue Card EU).
- IT-Spezialist:innen: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, auch ohne Studium
Gut zu wissen: Die ausgeübte Tätigkeit muss nicht zum Studien- oder Berufsabschluss passen - so wird die Beschäftigung in unterschiedlichen Branchen erleichtert.
Ein Beispiel: Eine anerkannte Fachkraft im Bereich Kauffrau für Büromanagement kann auch als Fachkraft im Bereich Logistik beschäftigt werden.
Ausnahmen gibt es für die reglementierten Berufe wie zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger:innen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Neue Engpass- und Mangelberufe
Die Liste der Mangel- oder Engpassberufe wurde erweitert. Dazu zählen jetzt zum Beispiel diese hier.:
- Ärztinnen und Ärzte
- Apotheker:innen
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
- Führungskräfte in Produktion, Bau, Logistik sowie IT-Management
Eine vollständige Liste der Mangelberufe finden Sie als PDF auf der Seite Make it in Germany.
Vorteile für Fachkräfte und Arbeitgeber
- 90 Tage arbeiten ohne Visum - wenn bereits eine Blaue Karte eines anderen EU-Staates besteht
- Einfacher Umzug ohne Visum nach Deutschland nach 12 Monaten Aufenthalt mit einer EU Blue Card in einem anderen Land (nach der Einreise muss nur eine deutsche Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde beantragt werden.)
- Familiennachzug erleichtert - keine Nachweise für Wohnraum oder gesicherten Lebensunterhalt notwendig, wenn die Familie bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zusammengelebt hat.
Bei Familienangehörigen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in Deutschland visumpflichtig sind, gilt: Haben Ihre Beschäftigten bereits aus dem bisherigen Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel erhalten? Dann darf sich die Familie in Deutschland aufhalten, ohne ein Visumverfahren durchlaufen zu müssen.
Zudem fallen die Anforderungen des ausreichenden Wohnraums (§ 29. Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und der Lebensunterhaltssicherung (§ 5 Abs.1 Nr. 1 AufenthG) bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland weg.
Mehr Infos zur Blauen Karte EU
Auf der Seite Make it in Germany der Bundesregierung und auf der Seite des BAMF (Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge) finden Sie noch mehr Infos zur Blauen Karte EU.
Und mehr zum Thema ausländische Fachkräfte finden Sie in TK-Lex.