Ab Juli 2026: Minijobber können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen
Wenn Sie Minijobber beschäftigen, können diese sich auf Wunsch von der befreien lassen. Diese Entscheidung konnte bisher nicht zurückgenommen werden. Ab dem 1. Juli 2026 ist dies möglich - wie genau es geht, erfahren Sie hier.
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen oder nicht? Diese Entscheidung treffen die Minijobber selbst: Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall stellen sie einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber.
Rentenversicherung zahlen oder nicht?
Entscheidungshilfe für Ihre Minijobber: Die Minijob-Zentrale hat eine Broschüre herausgegeben. Dort finden Ihre Beschäftigten Informationen zu Regelungen und Vorteilen der Rentenversicherungspflicht und wie sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auswirkt: Broschüre "Mit Minijobs die Rente sichern"
Wie lange gilt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, kann die Befreiung nur einheitlich für alle erklären - sofern das Gesamtentgelt aus allen Jobs zusammen die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Bisher konnte die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden.
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber einmalig zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren
Wenn nun Minijobber im Laufe ihres Minijobs feststellen, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht doch nicht die richtige Entscheidung war, können sie die Befreiung zukünftig einmalig widerrufen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2026.
Ab wann greift dann wieder die Rentenversicherungspflicht?
Den Widerruf der Befreiung stellen sie schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber. Die Aufhebung beginnt dann ab dem 1. des Kalendermonats, der auf den Antrag folgt. Wird die Aufhebung der Befreiung z.B. im August beantragt, beginnt sie ab dem 1. September.
Ab diesem Zeitpunkt werden wieder die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung fällig.
Was müssen Arbeitgeber tun, wenn sie einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung bekommen?
Als Arbeitgeber dokumentieren Sie den Eingang des Antrags und nehmen ihn zu den Entgeltunterlagen.
Sie melden die Aufhebung der Befreiung über die DEÜV-Meldungen:
- Wechsel der Beitragsgruppe in der Rentenversicherung: Wechsel von "5" (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) auf "1" (Rentenversicherungspflicht).
- Ab- und Anmeldung: Abmeldung mit Abgabegrund "32" zum Ende des Zeitraums der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; Anmeldung mit Abgabegrund "12" ab Beginn der Rentenversicherungspflicht
Zusätzlich führen Sie die Pflichtbeiträge ab und zeigen deren Höhe im Beitragsnachweis-Verfahren an.
Tipp: Alles Wichtige zur Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht finden Sie auch bei der Minijob-Zentrale.
Wie war das nochmal? Infos zur Befreiung von der Rentenversicherung
Wie stellen Minijobber den Befreiungsantrag?
Sie stellen ihn schriftlich bei Ihnen als Arbeitgeber. Auch auf dem elektronischen Weg ist der Antrag möglich, sofern er eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) enthält.
Was müssen Arbeitgeber mit dem Befreiungsantrag machen?
Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen möchten und einen Antrag bei Ihnen als Arbeitgeber stellen, gehen Sie so vor:
- Eingang dokumentieren: Sie dokumentieren das Eingangsdatum und nehmen den Antrag zu den Entgeltunterlagen.
- Antrag melden: Anschließend melden Sie der Minijob-Zentrale den Eingang des Befreiungsantrags (Beitragsgruppe RV "5").
Frist für die Meldung beachten
Die Befreiung greift grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag bei Ihnen eingeht, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung anzeigen bzw. spätestens innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertage). Die Minijob-Zentrale kann der Befreiung innerhalb eines Monats widersprechen.
Wenn Sie die Meldung verspätet einreichen, beginnt die Befreiung erst mindestens einen Monat später, nämlich einen vollen Kalendermonat nach Eingang der Meldung. Das widerspricht dem Wunsch der Minijobber, die ja ihren Befreiungsantrag schon wesentlich früher abgegeben haben und nun weiter Pflichtbeiträge zahlen müssen.
Hier finden Sie je ein Beispiel zur fristgerechten und zur verspäteten Meldung:
Beispiel 1: Fristgerechte Meldung
- Ein Arbeitnehmer nimmt am 1. März eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf.
- Am 12. März gibt er einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der RV-Versicherungspflicht ab.
- Der Arbeitgeber zeigt den Befreiungsantrag mit der Entgeltabrechnung am 2. April im Meldeverfahren bei der Minijob-Zentrale an. Die Meldung zur Sozialversicherung geht noch am 2. April dort ein.
Ergebnis: Der Arbeitgeber müsste den Befreiungsantrag spätestens mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung (am 23. April) der Minijob-Zentrale anzeigen, um die Frist einzuhalten. Die Meldung hat er bereits am 2. April abgegeben, sie ist also fristgerecht erfolgt. Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht spätestens bis zum 2. Mai, greift die Befreiung rückwirkend ab dem 1. März.
Beispiel 2: Verspätete Meldung
- Ein Arbeitnehmer nimmt am 1. März eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf.
- Am 12. März beantragt er schriftlich die Befreiung von der RV-Versicherungspflicht bei seinem Arbeitgeber.
- Der Arbeitgeber meldet der Minijob-Zentrale den Befreiungsantrag aber erst am 7. Mai mit der Meldung zur Sozialversicherung.
Ergebnis: Der Arbeitgeber müsste auch in diesem Beispiel den Befreiungsantrag spätestens bis zum 23. April melden. Also hat er den Befreiungsantrag nicht im Rahmen der Meldefristen angezeigt. Die Minijob-Zentrale widerspricht der verspäteten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die Zeit ab dem 1. März, sodass die Befreiung erst ab dem 1. Juli wirkt (Mai plus ein voller Kalendermonat). Bis zum 30. Juni sind Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
Weitere Infos und Arbeitshilfen
- Häufige Arbeitgeberfragen rund um Minijobs finden Sie in unseren FAQ
- Minijobrechner für die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern
- Was muss bei der Beschäftigung von Minijobbern alles bedacht werden? Wichtige Punkte im Überblick