Mit der Flexi-Rente konnten Teilrente und Hinzuverdienst ab 2017 flexibler und einfacher als vorher miteinander kombiniert werden. Dies sollte das längere und flexiblere Weiterarbeiten fördern. Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen.

Weitere Details

Das Flexi-Rentengesetz trat im Wesentlichen zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2017 besteht erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente. Wer also neben einer vorgezogenen Altersvollrente (ab 1. Januar 2017) eine Beschäftigung aufnimmt, bleibt zunächst ganz normal rentenversichert. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können beschäftigte Rentner auf die Versicherungsfreiheit verzichten und so ihre Rente zusätzlich aufbessern.

Hinzuverdienstgrenze bis Ende 2022

Ab 1. Juli 2017 konnten Teilrente und Hinzuverdienst flexibler und einfacher als bisher miteinander kombiniert werden. Die zuvor bestehenden monatlichen starren Hinzuverdienstgrenzen wurden zugunsten einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze (2022: 46.060 Euro) aufgehoben. Wurde diese für eine Altersvollrente maßgebliche Grenze überschritten, kam es zu einer Teilrente mit einer stufenlosen Anrechnung des überschreitenden Hinzuverdienstes. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze konnte weiterhin unbeschränkt hinzuverdient werden. Auch die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten wurden angepasst.

Hinzuverdienstgrenzen seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei einer vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr.

Das Flexirentengesetz wurde außerdem angepasst, unter anderem in diesen Bereichen:

  • Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei Erwerbsminderungsrenten (ebenfalls ab 1. Januar 2023)
  • Frühere Zahlungsmöglichkeit zum Ausgleich einer Rentenminderung, wenn man seine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt
  • Verbesserung der Informationen in der Rentenauskunft
  • Verbesserungen bei den Leistungen zur Teilhabe in der Rentenversicherung