Rentenbezieher können auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dafür ist eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich.
Weitere Details
Durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge - eigene und die des Arbeitgebers - erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.
Mehr Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Diese stellt auch einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung.