Rentenbezieher können auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dafür ist eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich.

Weitere Details

Durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge - eigene und die des Arbeitgebers - erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.

Mehr Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Diese stellt auch einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung.