Mit Beschäftigten über 55 Jahren kann der Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Die Altersteilzeit läuft grundsätzlich über drei Jahre. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Laufzeit aber auf bis zu sechs Jahre verlängern. 

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Genauere Informationen über die Organisation und den Ablauf einer Altersteilzeit finden Sie hier: