Für wen kann ich eine Altersteilzeit vereinbaren und was ist die maximale Laufzeit?
Mit Beschäftigten über 55 Jahren kann der Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Die Altersteilzeit läuft grundsätzlich über drei Jahre. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Laufzeit aber auf bis zu sechs Jahre verlängern.