Schweiz
Als direkter Nachbar hat die Schweiz eine wichtige Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Für Dienstleistungserbringer aus dem Ausland hat die Schweizerische Eidgenossenschaft ein Internetportal eingerichtet, in dem über Meldepflichten und alle Aspekte des Arbeitsrechts für grenzüberschreitende Tätigkeiten informiert wird.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Besonderheit: Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen in die Schweiz beantragen Sie seit dem 1. Januar 2026 die Entsendebescheinigung elektronisch als SVA-Antrag - entweder über das SV-Meldeportal oder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.
Gut zu wissen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen stellen den Antrag auf die Bescheinigung A1 elektronisch. Nicht mehr möglich sind Anträge in Papierform oder als PDF.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel:
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen - das Wichtigste für Arbeitgeber
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Home-Office im Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung?
Meldepflichten
Die Schweiz hat mit der EU ein Freizügigkeitsabkommen verabschiedet, nach dem die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr erlaubt ist.
Gut zu wissen: Die IHK Nordschwarzwald stellt auf ihrer Internetseite Informationen rund um Entsendungen und Meldepflichten zur Verfügung.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.