Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen mindestens die Personalien, Angaben zur Beschäftigung, Angaben zum Entgelt und zur Versicherungsfreiheit sowie den Beitragsschlüssel enthalten.

Weitere Details

In den Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen mindestens enthalten sein:

  • Personalien
  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Beschäftigungsart
  • Versicherungsfreiheit oder Befreiung
  • Arbeitsentgelt
  • Beitragsschlüssel

In den Mindestanforderungen ist gesetzlich festgelegt, wie die Unterlagen zu führen sind.