Der Gesetzgeber stellt an die Unterlagen bestimmte Mindestanforderungen, die Arbeitgeber beachten müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Trennung nach Kalenderjahren oder das betriebliche Ordnungsmerkmal.

Weitere Details

Die Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen Sie formal

  • nach Kalenderjahren trennen, 
  • in deutscher Sprache führen,
  • innerhalb Deutschlands führen, 
  • durch ein betriebliches Ordnungsmerkmal verbinden, wenn sie aus mehreren Teilen bestehen, zum Beispiel durch die Personalnummer.

Außerdem müssen die Lohn- und Gehaltsunterlagen bestimmte inhaltliche Vorgaben erfüllen.