Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Danach steigt er auf 10,45 bis Ende 2022. Insgesamt wird die Lohnuntergrenze 2021 und 2022 viermal angepasst.

Weitere Details

Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine Kommission, die eine Empfehlung an die Bundesregierung weitergibt.

Übersicht

Jahr

Mindestlohn (in Euro/Stunde)

2022 (2. Halbjahr)

10,45

2022 (1. Halbjahr)

9,82

2021 (2. Halbjahr)

9,60

2021 (1. Halbjahr)

9,50

2020

9,35

2019

9,19

2018

8,84

2017

8,84

2016

8,50

2015

8,50

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie in unseren FAQ .